1943, 1.2. - 31.3.

Tätigkeitsbericht der Abt.Ia vom 1.2.-31.3.1943


I. Truppengliederung und Kräfteverteilung
Im Zuge der Anordnungen, die für die Neuaufstellung der 6. Armee erlassen wurden, erging im Anfang der Berichtszeit ein Befehl des O.K.W. über Verlegung von Restteilen der 71. udn 305. Inf.Div. nach Dänemark. Diese Kampfgruppen sollten bei Zuführung die Stärke von je etwa 3.000 Mann haben und baldmöglichst zu Kampfdivisionen ausgebaut werden.

Gleichzeitig befahl O.K.W. Unterbringung dieser Teile in Jütland und bestimmte sie als Führungsreserven des Bef. Dänemark.

Dieser Befehl wurde jedoch später abgeändert und nur Restteile 71. Inf.Div. kamen nach Dänemark. Bef.Dänemark wurde mit der Neuauftstellung der 71. Inf.Div. beauftragt.

Anfang März rollten die ersten Teile an. Sie waren als Stamm für die Neuaufstellung zugewiesen. Unter Berücksichtigung guter Unterbringungsmöglichkeiten wurden diese Teile im Raume Mittel-Jütland und Ostküste untergebracht. Auf dem Truppenübungsplatz Oksböl wurde ein Inf.Rgt. neu aufgestellt.

Um die Arbeiten zu fördern, wurde bei O.K.H. vordringliche Aufstellung des Div.-Stabes beantragt.

Mitte März waren der Div.Stab (arbeitsfähig) und die zugewiesenen Volleinheiten in Dänemark eingetroffen. Als Div.Stabsquartier wurde Horsens (Mittel-Jütland) bestimmt.

In einem Zustandsbericht am 30.3. an O.K.W. und O.K.H. wurde gemeldet, dass die Aufstellung der Div. bis zum 1.4.43 nicht beendet werden könnte auf Grund des mangelhaften Ausbildungsstandes der Rekruten und fehlender Ausrüstung, und dass der Zustand der Division als noc nicht feldverwendungsfähig bezeichnet werden müsse.

Im Zusammenhang mit der Zuführung der 71. Inf.Div. wurden in Jütland bei den Bodenständigen Divisionen Verschiebungen durchgeführt. Ein in Mittel-Jütland eingesetztes Ersatzrgt. der Div.Nr. 166 wurde der 416. Inf.Div. zur Verfügung gestellt und mit ihm die Bildung eines 3. Regiments-Abschnittes an Küste am Südflügel der Div. befohlen.


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In dem befestigten Raum Hansted wurde nunmehr eine volles Gren.Batl. eingesetzt.

Im Laufe der Berichtzeit  war das im Austausch gegen das Gren.Rgt. 931 aus dem Osten zuzuführende Sicherungs-Rgt. 62 bei 416. Inf.Div. eingetroffen. Das Regiment wurde in den Nordabschnitt gelegt. Damit war der im Oktober vor. Jahres vom OKH angeordnete Austausch der Regimenter der 416. Inf.Div. beendet. OKH befahl umgliederung auch des Sich.rgt. 62 in ein Fest.Rgt. und Aufstellung einer dem Regiment noch fehlenden Kompanie.

Gegen Ende der Berichtzeit waren grosse Teile dieses Rgts. einsatzfähig. Daraufhin wurde die baldige Zurückverlegung des Gren.Ersatz-Rgt. 290 der Div.Nr. 160, das mit seinen 2 Ausb.Batl. im Nordabschnitt eingesetzt war, in den Abschnitt der Div.Nr. 160 befohlen. Div.Nr. 160 hatte mit diesem Rgt. an der Küste in ihrem Nordflügel einen neuen Regimentsabschnitt zu bilden.

Die Belegung der Insel Fünen wurde, da das dänische Heer mit grossen Teilen auf der Insel stationiert ist, um 1 Ausb.Batl. verstärkt. In die Hauptstadt der Insel (Odense) wurde der Stab eines Gren.Ers.Rgt. gelegt.

Ende März verfügt OKH Verlegung der Kraftfahr-Ausb.Abt. 2 aus dem Wehrkreis II nach Dänemark. Die Abteilung wird der Div.Nr. 160 angegliedert und für den Einsatzfall als Reserve des Bef.Dänemark bestimmt. Zuführung der Abteilung Anfang April.

Da bei den in Dänemark befindlichen Ersatz-Divisionen jegliche Nachrichten-Einheit für den Einsatz fehlt, genehmigte OKH auf entsprechenden Antrag Zuführung von 2 bodenständigen Nachrichten-Kompanien und 1 mittleren Funktrupps. Die Zuführung soll Ende April erfolgen.

Eine für Bewachungszwecke angeforderte und durch OKH zugewiesene Landesschützen-Komp. wurde in Jütland eingesetzt.

In Helsingör wurde ein Ortskommandantur eingerichtet.


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Durch Luftwaffenbefehlshaber mitte wurde am Ende der Berichtzeit die in Aufstellung befindliche 20. Lw.Feld.Div. nach Dänemark verlegt. Im persönlichen Einvernehmen mit den zuständigen Luftwaffendienststellen wurden die Unterbringungsräume festgelegt. Die ersten Teile der Div. rollten Ende März an. Die Unterbringung erfolgte geschlossen auf den Fliegerhorsten und in Luftwaffeneigenen Unterkünften. Die Division ist zum Schutz der Anlagen der Luftwaffe in Dänemark bestimmt und untersteht einsatzmässig dem Luftgaukommando XI. Im Falle eines Feindangriffes kann Bef.Dänemark über diejenigen Einheiten der Division, die sich an nicht angegriffenen Stellen befinden, zum Einsatz im Kampfgebiet verfügen.

Die verfügbaren Übungsplätze in Dänemark wurden zur Mitbenutzung der Lw.Felddiv. zur Verfügung gestellt, ebenfalls wurde Unterstützung in Bezug auf Gestellung von Inf.Ausbildern zugesagt.


II.) Küstenverteidigung:

Die Einweisung der eingetroffenen Teile der 71. I.D. (Befehlshaber-Reserve) hatte durch 416. I.D. und Div.Nr. 160 für die in ihren Gebieten liegenden Einheiten zu erfolgen.

Für die noch losen Teile der in Neuaufstellung begriffenen Einheiten der 71. I.D. wurde Bildung von Alarm-Einheiten befohlen.

An der Westküste Süd-Jütlands wurde der neue Stützpunkt Vejersstrand eingerichtet. er wurde mit Teilen der in Oksböl liegenden Heeres-Flak-Ausb.Abteilung und mit einer Inf.Komp. belegt. Bis zur Fertigstellung des festungsmässigen Ausbaus wurde zunächst behelfsmässige Unterbringung angeordnet.

Zur Schaffung von Panzerhindernissen und feldmässigen Anlagen wurde das Festungs-Bau-Btl. 31 an der Küste Südjütlands eingesetzt.

Durch das dänische Justizministerium wurde die Durchführung besonderer polizeilicher Massnahmen für das Betreten der Insel Fanö durch Zivilpersonen gefordert.- Die dänischerseits getroffenen Bestimmungen, die sich mit den von hier gestellten Wünschen deckten, treten am 1.5.43 in Kraft und werden laufend durch den Standort-Ältesten Esbjerg überprüft.


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Im Einvernehmen mit Admiral Dänemark wurde bestimmt, dass im Einsatzfall die Abteilungskommandeuere des Heeres-Küst.-Art.Rgt. 180 zu den örtlich zuständigen Abschnitts- bzw. Unterbaschnittskommandeuren des Heeres treten. Der Kommandeur H.Küst.Art.Rgt. 180 tritt im Einsatzfall als artilleristischer Berater zum Stab des Bef.Dänemark.

Feindmaschinen überflogen in letzter Zeit nachts häufig das Geländedreieck Roskilde-Holbaek-Jyderup auf Nordseeland. Da die Maschinen dabei meist tief flogen und öfter kreisten, bestand der verdacht auf Absetzen von Agenten. Um ihrer habhaft zu werden, erhielt Div.Nr. 166 Befehl, erhöhte Geländepunkte zu erkunden, von denen aus eine grössere Gebietstrecke übersehen werden kann. An diesen Punkten sollen nachts Positierungen Aufgestellt werden, die auf Sonderheiten achten und diese zu melden haben.

In dem Unterstellungsverhältnis der leichten Flak-Waffen bei den Heeres-Küsten-Batterien, die gerätemässig von der Luftwaffe zur Verfügung gestellt waren, wurde mit den zuständigen Luftwaffendienststellen eine Klärung dahingehend erzielt, dass eine Unterstellung in taktischer Hinsicht unter die Luftwaffe nur für den Kampf gegen Luftziele in Frage kommt. H.Küst.Art.Rgt. 180 wurde auf enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Dienststellen der Luftwaffe angewiesen.

Durch OKH wurde Bennung der wehrwirtschaftlichen Objekte gefordert, die durch Flak besonders zu schützen sind. Es wurde eine entsprechende Nachweisung eingereicht, in der die Bewertungsklassen getrennt aufgeführt wurden.

Bef. Dänemark befahl die Bewaffnung der dänischen Fährschiffe mit Flak, sobald diese ohne dänische Zivilreisende an Bord zu haben, als reine Truppentransportschiffe fahren.

Auf Veranlassung Admiral Dänemark wurde bei Luftgau XI erneut ausreichender Flakschutz für diejenigen dänischen Werften angefordert, die durch Führerbefehl infolge Durchführung eines Schiffbauprogramms für Deutschland geschützt werden müssen.


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Zur Durchführung von Vergeltungsangriffen gegen England wurden Anfang März 60 Flugzeuge des Musters Ju 88 aus Dänemark nach Frankreich verlegt.

In den grösseren festen Plätzen an der Westküste Jütlands, in denen Offiziere der Kriegsmarine bisher zugleich Standortälteste und Kommandanten dieser festen Plätze waren, wurde ihnen das Amt des Kommandanten des festen Platzes abgenommen und dem dienstältesten Truppenkommandeur des Heeres übertragen.

Den Standortältesten, die in diesen Städten auch weiterhin von der Kriegsmarine gestellt werden, wurden lediglich territoriale Aufgaben belassen. Die Kommandanten dieser festen Plätze wurden angewiesen, die Wünsche der Kriegsmarine hinsichtlich des Hafengebietes nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Von Admiral Dänemark wurde die nördlich Lökken neu eingebaute Seezielbatterie, die bisher an der Ostsee stand, einsatzbereit gemeldet.

Die militärische Sicherung der Brücken im Einsatzfall machte es notwendig, dass Wehrmachtangehörige in die Handhabung der Aufzugsvorrichtungen der Brücken eingewiesen sind.

Den Divisionen wurden Zusammenstellungen der zur Sprengung vorzubreitenden Brücken, nach Dringlichkeitsstufen eingeteilt, zugeleitet. Für die wichtigsten Brücken behält sich Bef.Dänemark die Anordnung der Sprengung selbst vor. Für die übrigen Brücken wird der Sprengbefehl durch die Divisionen gegeben, in deren Gebiet die Brücken liegen.

Veranlasst durch die Mehrung der Anzeichen und Nachrichten, nach denen bald mit einem Grossangriff der Angloamerikaner auch gegen Dänemark zu rechnen sei, wurde in einem grundlegenden Befehl der Truppe erneut eingeschärft, dass die volle Abwehrbereitschaft jederzeit vorhanden sein und von den vorgesetzten Dienststellen durch Alarmübungen überprüft werden muss. Ferner wurde in dieser Verfügung auf das voraussichtliche Kampfverfahren des Feindes eingegangen.


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Die in Dänemark immer mehr zunehmende Zahl der Sabotagefälle machte auch eine erhöhte Wachsamkeit innerhalb der militärischen Anlagen notwendig. Die Truppe wurde angewiesen, der Gefahr mit allen Mitteln entgegenzutreten, ausreichende Bewachung einzurichten und sicherzustellen, dass in jeder Truppenunterkunft ein Offizier wohnt.

In einer Verfügung wurde das Meldeverfahren beim Kamofeinsatz festgelegt.

 

III.) Ausbau der Küstenverteidigung

Das  Bauprogramm lief bis auf einige Nachschubschwierigkeiten planmässig weiter.

Am 31.3. waren 708 Bauwerke  in ständiger Bauart in Arbeit, davon 221 Bauwerke betoniert. An Kräften waren 129 Firmen mit 11350 Arbeitern eingesetzt.

Nachrichtenmässig wurden Verkabelungen bei den Heeres-Küsten-Batterien und Infanterie-Stützpunkten fertiggestellt.

An Minen waren in Jütland am Ende der Berichtzeit verlegt 5020 Stück T-Minen, 2790 S-Minen, 312 Holzminen. Verlegung erfolgte durch Truppenpioniere erstmalig im März auch in Südjütland im Abschnitt der Div.Nr. 160.

Die Minenerkundungen wurden weiterhin vor Verlegen durch Bef.Dänemark, der sich hierbei des Festungs-Pionier-Stabes 31 bediente, geprüft.

OKW wurden dei Ausbaupläne für die Rundumverteidigung der Hafenstädte Jütlands vorgelegt.

Da der laufende Abschnitt des Festungs-Bauprogramms am 30.6.43 abläuft, wurden für den heiran anschliessenden Bauabschnitt (1.7.-31.12.43) Erhebungen angestellt. Den Divisionen und Heeres-Küsten-Art.Rgt. 180 wurden Baumassen in Beton zugeteilt, auf Grund deren sie entsprechende Vorschläge hier einzureichen hatten. In dieses Bauprogramm sollen auch verschiedentliche Wünsche der Truppe für die Verteidigungsanlagen aufgenommen werden, die im laufenden Abschnitt nicht erfüllt werden konnten.


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Durch Luftgaukommando XI wurden Luftbildaufnahmen von Befestigungsanlagen angefertigt, die der Truppe zu Auswertung zugingen. Gleichzeitig wurden die Kommandanten der festen Plätze nochmals verantwortlich gemacht für die korrekte Durchführung aller Tarnungsmassnahmen.

Der Herr Befehlshaber besichtigte die durch OKH in Nymindegab gebauten Vesuchsstände für Küstengeschütze und nahm an einem Versuchsschiessen teil. Sein bei dem Schiessen gewonnenes Urteil ging dem OKH zu.

Die völlige Evakuierung des Festen Platzes Hansted wurde beendet.

Zur Vermeidung von Unglücksfällen wurden die Führer der Einheiten, zu deren Schutz die Minenfelder angelegt wurden, verantwortlich gemacht für Pflege der Minenfelder in Bezug auf Warntafeln und Umzäunung. Truppenübungen in unmittelbarer Nähe von Minenfeldern wurden verboten.

Bei der Errichtung von Befestigungsanlagen hatten sich im Verkehr mit der dänischen Bevölkerung und bei der Entschädigung der Besitzer Schwierigkeiten ergeben, die z.T. untragbare Verzögerungen der militärischen Belange verursachten. Zu ihrer Beseitigung bedürfte es einer einheitlichen Regelung.

Bef.Dänemark beantragte daher bei OKW die Errichtung eines Schutzbereichamtes. Dem Antrag wurde stattgegeben. Es ist beabsichtigt, das Schutzbereichamt, das demnächst zugeführt wird, dem Kommandeur Fest.Pi.Stab 31 zu unterstellen und in Vejle unterzubringen.

 

IV.) Kampfhandlungen:

Feindberührung zu Lande hat in der Berichtzeit nicht stattgefunden.

Die feindliche Fliegertätigkeit hielt sich in gewohnten Rahmen.

Die Sabotagetätigkeit in Dänemark zum Nachteil der Deutschen Wehrmacht hat in erheblichen Umfange zugenommen. U.a. wurde nachts ein Bombenaufschlag auf ein deutsches Nachrichtenhelferinnenheim in Kolding verübt.


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Veranlasst durch eine Meldung eines zuverlässigen V-Mannes, der einen Landungsversuch in der zweiten Hälfte des März in Jütland voraussagte, wurde vom 14.3. – 20.3.43 Verstärkung der Wachen an den Küsten befohlen.

Atmosphärische Störungen, die die Funkmessgeräte der Luftwaffe beeinflussten, lösten in der Nacht vom 3. zum 4.4. eine Fehlalarmierung der dänischen Westküste aus. Bzgl. der Alarmierung und der Zusammenarbeit aller Dienststellen der Wehrmachtsteile konnten hierbei wertvolle Lehren, die an die Truppe weitergegeben wurden, gezogen werden.

Bei Aalborg wurden Fallschirme gefunden, die auf Absetzen von Agenten aus Feindflugzeugen schliessen lassen. Nachsuchungen durch die Truppe blieben bisher erfolglos.


V. Ausbildung:

Am 9. und 10.2.43 fand in Jütland unter Leitung des Herrn Befehlshabers ein Planspiel in grossen Rahmen statt, durch das die Kampf- und Führungsverhältnisse in Jütland überprüft werden sollten. An dem Planspiel nahmen ausser den Kommandeuren der unterstellten Truppen des Heeres auch die für den Einsatzfall zur Verfügung stehenden Führer der Kriegsmarine und Luftwaffe teil, ferner der Bevollmächtigte des Reiches in Dänemark, sowie die Befehlshaber des benachbarten Luftgau-Kdo. XI und Stellv.Gen.Kdo. X.A.K. sowie der 2. Jagd-Div. Die gemachten Erfahrungen allgemeiner Art gingen den beteiligten Stellen zur Auswertung zu. Ein entsprechender Bericht wurde auch O.K.W., W.F.St. und O.K.H., Chef H.Rüst. u. BdE., Stab, vorgelegt.


VI. Deutsche Wehrmacht und Dänischer Staat:
Bei der Abkommandierung des Admiral Dänemark, Admiral Mewis, aus Dänemark wurde die Frage der Abmeldung bei dem dänischen Kronprinzen, der zur Zeit den erkrankten König in Staatsgeschäften vertritt, akut. Bei der Übernahme seines

 
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Kommandos im Jahre 1940 untere anderen Verhältnissen hatte Admiral Mewis dem dänischen König seinen offiziellen Besuch gemacht. Auf eine  diesbezügliche Anfrage an seine übergeordnete Dienststelle wurde von hier gleichzeitig OKW um Entscheidung gebeten. Der Führer entschied, dass eine Anmeldung beim dänischen Kronprinzen zu unterblieben habe.

Die Verhandlungen des Bevollmächtigten des Deutschen Reiches wegen Aufstellung eines dänischen Schutzkorps führten zu keinem Ergebnis. Um die Truppe trotzdem von vielen Wachgestellungen zu entlasten, trug sich Bef.Dänemark mit der Absicht, die dänische Regierung zu veranlassen, die Bewachung bestimmter Objekte mehr als bisher durch die dänische Polizei durchführen lassen. Die Truppe wurde aufgefordert, die hierfür in Frage kommenden Objekte zu benennen.

Auf Veranlassung des Bef.Dänemark wurde durch den dänischen Staat eine starke Bewachung wichtiger Eisenbahnbetriebe und –Anlagen eingeführt.

Am 10.3. wurde ein auf Fahrt im Gr. Belt befindliches Minenräumboot der dänischen Kriegsmarine durch 6 bewaffnete Zivilisten und 1 Angehörigen des dänischen Heeres im Einverständnis mit 3 unteren Dienstgraden des Bootes überfallen. Das Boot wurde zur Fahrt nach Schweden und dort zur Landung gezwungen. Hier gingen die 10 Mann, die den Überfall ausgeführt hatten, mit Beiboot an Land. Der Kommandant kehrte sofort mit dem M-Boot nach Kopenhagen zurück.- Dänischerseits wurden sofort kriegsgerichtliche Untersuchung eingeleitet und sonstige Vorsichtsmassnahmen veranlasst.- Admiral Dänemark betrachtet die Rückkehr des Kapitäns als ein Zeichen gewisser Zuverlässigkeit im allgemeinem. Von Seiten der dänischen Kriegsmarine wurde weiterhin für volle loyale Mitarbeit eingetreten.

Da die Beanstandungen der Ausübung der Grusspflicht dänischer Uffz. und Soldaten gegenüber deutschen Offizieren und Unteroffizieren nicht aufhörten, die Dänen aber dieselben Klagen verbrachten, wurde im Einvernehmen mit dem dänischen Generalkommando angeordnet, dass sämtliche Soldaten der


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Deutschen und dänischen Wehrmacht von der Grusspflicht entbunden werden. Das gegenseitige Grussverhältnis zwischen deutschen Offizieren und Beamten und dänischen Offizieren und Offizianten bleibt wie bisher bestehen.

Der Bevollmächtigte des Reiches wurde ersucht, bei den Dänen zu erwirken, dass die Bestimmungen hinsichtlich Telefonverkehr im Eisenbahnbetrieb während Luftalarm denen im Reich angeglichen würden.


VII.) Verschiedenes:

OKW teilte mit, dass dem seinereits überreichten Antrag bes Bef.Dänemark auf Umwandlung seiner Stellung in die eines Wehrmachtbefehlshabers nach eingehender Prüfung aller vorgebrachten Gründe nicht entsprochen werden könne.

Original: Bundesarchiv-Abteilung Militärarchiv RW 38/16

Kopi i: Rigsarkivet, Håndskrifttsamlingen XVI, AA 449 læg 1