1940, 1.10. - 30.11.

Tätigkeitsbericht der Abteilung Ia für die Zeit von 1. Oktober — 30. November 1940

1.) Truppengliederung

In der Berichtszeit blieben Belegungsstärke und Kräfteverteilung der Besatzungstruppen bestehen. Lediglich Teile der Nachschubdienste der 269.Inf.Div. wurden aus der Gegend von Flensburg nach Dänemark nachgezogen und kleinere Verschiebungen innerhalb der Divisionen zur Verbesserung der Unterbringungsverhältnisse vorgenommen.

Anfang November wurde durch O.K.H. das Unterstellungsverhältnis der 269. Inf.Div. neu. geregelt, insofern, als die Division für den taktischen Einsatz, in territorialer Hinsicht sowie für Versorgung und Unterbringung weiterhin den ”Bef.Dänemark”, für die Ausbildung aber dem XX.Korps (A.O.K. 11, Heeresgruppe C) unterstellt wurde.          

Bei den neuen Unterstellungsverhältnis der Division haben sich bisher wesentliche Schwierigkeiten nicht ergeben, zumal die Besuche des Herrn General Materna, XX.A.K. und des Herrn Generaloberst Ritter von Schobert, 11. Armee, am 20.11. dazu benutzt werden konnten, Zweifelsfragen mit den Herrn Befehlshaber in persönlicher Rücksprache zu klären.

Am 1. Sept. 1940 wurde das SS-Ergänzungsamt, Nebenstelle “Nordsee”  nach Kopenhagen verlegt. Der Führer, SS-Obersturmführer Lorens, unterrichtete Anfang Oktober den Herrn Befehlshaber persönlich über Zweck und Aufgaben seiner Dienststelle in Dänemark. Danach hat das SS-Ergänzungsamt den Zweck, Dänen und Volksdeutsche für die Waffen—SS anzuwerben und nach Deutschland zu überführen. Irgendwelche Befehle des O.K.W. oder O.K.H. über das Unterstellungsverhältnis des Amtes liegen nicht vor. SS-Obersturmführer Lorenz wurde angewiesen, sich den Anordnungen des Herrn Befehlshabers in Standortangelegenheiten unterzuordnen.

Auf Befehl des O.K.H. wird der Truppenübungsplatz Oksböl erheblich erweitert und auf ihm ein Truppenlager errichtet, so dass gleichzeitig 2 verstärkte Infanterie-Regimenter und ein Artillerie- Regiment dort üben können. Mitte November wurde eine Platz-Kommandantur eingesetzt, die dem Bef.Dänemark unterstellt und für den beschleunigten Ausbau des Platzes verantwortlich gemacht wurde.

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Im Berichtsabschnitt ist der “Abschnitts-Kommandant Dänemark West” in Esbjerg den Herrn Marinebefehlshaber Dänemark in jeder Weise unterstellt worden, so dass nunmehr auch auf den Gebiet der Kriegsmarine in Dänemark eine einheitliche Befehlsgewalt gewährleistet wird. Dies ist insbesondere für den Küstenwachdienst sehr wichtig.

II.) Kampfhandlungen

Kampfhandlungen zu Lande haben in der Berichtzeit nicht statt gefunden. Auch schränkte die englische Luftwaffe ihre Störungsversuche mit zunehmender Wetterverschlechterung weiterhin ein. Nur noch gelegentlich fanden nachts Einflüge statt, die in erster Linie den Zweck hatten, die Wasserstrassen zu verminen und die Bevölkerung zu beunruhigen. Es gelang jedoch, die Fahrrinnen mit dem vorhandenen Räumgerät in kürzester Zeit wieder frei zu machen, so dass die Verbindungen so gut wie nicht gestört wurden. Schiffsverluste Minen sind nicht bekannt geworden. Bomben wurden mehrfach in Jütland nachts abgeworfen, ohne aber irgendwo nennenswerten Schaden anzurichten. Der einzige Luftangriff bei Tage wurde von einer alleinfliegenden englischen Maschine am 15.11. auf Esbjerg mit Bombenabwurf ausgeführt, blieb aber ohne Sachschaden. Ein Matrose wurde dabei verwundet. Am 7.10. wurden über Jütland (5) und über Seeland (1) insgesamt 6 abgetriebene englische Sperrballone gesichtet und rechtzeitig - ehe sie Schaden anrichten konnten - abgeschossen.

Fliegeralarm wurde in Kopenhagen nur einmal gegeben, als am 3.10. einige Brandbomben auf den Güterbahnhof ohne Erfolg abgeworfen wurden. Militärisch gesehen waren alle diese feindlichen Einflüge vollkommen belanglos.

III.) Ausbildung

Am 28.10. ergingen von O.K.H. Richtlinien über den Dienst der Truppen in Winter, die von der Abteilung Ia weiterbearbeitet und ergänzt an die Divisionen herausgingen. Durch die Neuunterstellung der 269.Inf.Div. in Ausbildungsfragen unter das XX.A.K. ist es zur Durchführung der von Herrn Befehlshaber befohlenen Ausbildungsrichtlinien nicht gekommen.

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Am 1.11. fand ein Planspiel der 269.Inf.Div. unter Leitung des Divisions-Kommandeurs, General von Plotho, in Beisein des Herrn Befehlshabers statt.

IV.) Überwachung der dänischen Armee und Verbindung mit den dänischen Stellen

Wie bisher wurde die Verbindung zum dänischen General-Kdo. durch den dänischen Generalstabsoffizier, Kapitän Möller, in gutem Einvernehmen aufrechterhalten. Die dänischerseits gemachten Angaben waren stets korrekt und vertrauenswürdig.

Mit den 15.11. wurde den Dänen die erbetene Genehmigung erteilt, mit eigenen Zivil-Flugmaschinen wieder täglich die Flugstrecke, Kopenhagen-Bornholm zu befliegen als Verbesserung ihrer Postverbindung. Es wurde ihnen die Auflage erteilt, den direkten Kurs unter Vermeidung schwedischen Hoheitsgebietes einzuschlagen. Der unter dem 9.11. von den Dänen vorlegte Antrag auf Wiederaufnahme ihrer Militärfliegerei wurde vom Herrn Befehlshaber jedoch abgelehnt. Ebenfalls wurde der beantragten Wiederaufnahme ihrer Zivilflugverbindung Kopenhagen-Aarhus bezw. Kopenhagen-Aalborg die Genehmigung aus militärischen Gründen versagt.

An der Stärke des dänischen Heeres hat sich nichts geändert. In November wurden planmässig Rekruten eingestellt. Zur strafferen Überwachung der dänischen Armee wurde eine eingehende listenmässige Erfassung des Heeres nach Standerorten und Waffengattung vorgenommnen, die auf den Angaben den dänischen General-Kdos. fussen. Es wird ständig mit Hilfe der Abwehrstelle überprüft, ob die vorgeschriebenen und von uns gebilligten Iststärken eingehalten werden.

Auf Anregung des Herrn Befehlshabers erging Ende November eine Einladung des Ob.d.H. an die dänische Wehmacht für 6 Offiziere zu einer Besichtigungsreise nach Berlin und nach den Schlachtfeldern in Frankreich und Belgien. Die Einladung wurde durch den Herrn Befehlshaber Herrn General Görtz (dänischer Generalstabschef) persönlich übergeben, der sic in sichtlicher Freude annahm. Sie wurde auch allgemein also besonderes Ereignis und Entgegenkommen deutscherseits gewertet.

Vom Herrn Befehlshaber wurden Generalmajor Görtz und die Kapitäne Möller und Engelhardt-Rantzau namentlich als Teilnehmer gebeten.

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Die übrigen 3 Offiziere wurden von dänischer Seite bestimmt. Unter ihnen befand sich der neuerrannte Militär-Attaché für Berlin, Oberst Hartz.

Das Reiseprogramm war für insgesamt 8 Tage vorgesehen einschl. der Empfänge und Besichtigungen militärischer Einrichtungen in Berlin. Der Abreisetag war auf den 1.12. festgelegt. Als Führer auf der Reise, an die auch noch Abordnungen ungarischer und bulgarischer Offiziere angeschlossen wurden, war Oberstleutnant von Krause vorgesehen. Auf der Fahrt nach Berlin zur Vorbereitung der Reise hatte Oberstleutnant von Krause auf der Heerstrasse an 28.11.40 einen Kraftwagenunfall, brach sich den rechten Oberarm und wurde in ein Berliner Lazarett überführt. Reiseführer wurde nunmehr ein Herr der Attaché-Abteilung, unterstützt durch den O 1 beim Bef.Dänemark, Leutnant von Oldershausen.

V.) Standort-Angelegenheiten.

Bedingt durch Versetzung und Abgabe von Offizieren der 269. Inf.Div. waren häufiger Wechsel in der Person der Standortältesten notwendig.

In letzter Zeit häuften sich die Fälle, in denen zwischen deutschen Wehrmachtangehörigen und dänischer Zivilbevölkerung zu Zusammenstössen kam. Sehr oft lag dabei die Schuld einwandfrei auf Seiten der deutschen Wehrmachtangehörigen, wobei häufig auch Unteroffiziere beteiligt waren. Der Herr Befehlshaber erliess, nachdem er sich persönlich von den Verhältnissen in Jütland unterrichtet hatte, einen scharfen Befehl, in dem er alle Vorgesetzten anwies, einer Lockerung der Disziplin mit allen Mitteln entgegenzutreten. Um eine straffere Kontrolle der Befehlsgewalt in territorialer Hinsicht zu erreichen, wurden die Standortältesten in Jütland und auf Fünen den Kommandeur der Div.Nr.l60, General Schünemann, unterstellt. Dieser hat nunmehr dafür Sorge zu tragen, dass die Disziplin in Jütland und Fünen in dem vom Herrn Befehlshaber gewollten Sinne scharf überwacht wird. Den Standortältesten bleibt jedoch die Verpflichtung auferlegt, besondere Vorkommnisse auch weiterhin unmittelbar an den Herrn Befehlshaber zu melden.

In Kopenhagen wurde der Befehl, dass Wehrmachtangehörige nur zu mehreren auszugehen hätten, aufgehoben, da die Voraussetzungen für diese Anordnung in Augenblick nicht mehr gegeben waren. Es wurde darauf hingewiesen, dass sich auch im übrigen Dänemark der—

 

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derartige Massnahmen zur Zeit nur auf Ausnahmefälle zu beschränken hatten.

 

VI.) Verbot der Teilnahme an politischen Versammlungen

Für den 17.11. rechnete man allgemein, besonders in Kopenhagen, mit grösseren politischen Unruhen, da für diesen Tag Versammlungen und ein Demonstrationszug der dänischen DNSAP durch die Stadt angesetzt waren. Die Kopenhagener Polizei war für diese Zeit in Alarmbereitschaft gesetzt. Es verlief aber allen ruhig und es kam auch nicht zu Zwischenfällen mit deutschen Soldaten, da sich die deutsche Wehrmacht strikte an den Befehl hielt, sich aus politischen Veranstaltungen in Dänemark herauszuhalten. Auch im übrigen Lande Dänemark ist es zu Zusammenstossen zwischen Dänen und Wehrmachtangehörigen aus parteipolitischen Motiven nicht gekommen.

VII.) Einrichtung_eines Sicherungsgebietes an der jütländischen Küste.

Am 13.11.40 ging der Befehl des Chef H Rüst. und B.d.E./Stab I, Nr.66/40 g.Kdos.(Chefsache) von 9.11.40 ein, in den angeordnet wurde, dass aus einem an der jütländischen Küste liegenden, näher bezeichneten Gebiet (siehe Anlage) bis 20.11. alle näher bezeichneten Ausländer, Staatenlose, Fremdenlegionäre, Zigeuner auszuweisen seien. Von gleichen Tage ab sollte in diesem “Sicherungsgebiet” die Ausübung des Wandergewerbes, das Verlassen der Wohnungen während der Dunkelheit und das Fotografieren verboten, die Ausübung der Jagd, Fischerei und Schiffahrt scharf überwacht werden. Marine­dienststellen und landeseigene Verwaltungs- und Polizeibehörden sollten für die Durchsetzung der Massnahmen herangezogen werden.

Auf diesen Befehl hin wurde sofort mit dem Beauftragten für die Fragen der inneren Verwaltung Verbindung aufgenommen. Die für die Anweisung in Frage kommenden Persönlichkeiten waren auf Grund früherer Weisungen bereits listenmässig erfasst worden. Immerhin erschien der 20.11. als Beendigungstermin für die Anweisung zu früh. Um unnötige Härten vermeiden, insbesondere die Unterbringung Ausgewiesenen besser vorbereiten zu können, wurde in Berlin erwirkt, dass der Termin auf den 27.11. verschoben wurde. An diesen Tage traten dann auch die übrigen Massnahmen in Sicherungsgebiet in Kraft bis auf das Verbot des Verlassens der Wohnungen bei

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Dunkelheit. Diese Massnahnen wurden mit Rücksicht auf die besonderen, in Dänemark herrschenden Verhätltnisse von Herrn Befehlshaber mit Einverständnis von Berlin ganz fallengelassen.

Auf Antrag des Marinebefehlshabers wurde das Fotografierverbot, das ursprünglich bis zu einer Tiefe von 15 km (8 sm) seewärts Geltung haben sollte, auf die 3 sm-Zone beschränkt.

Die Div.Nr.160 und die in Sicherungsgebiet liegenden Standortältesten wurden angewiesen, die Durchführung der befohlenen Massnahmen durch häufige Militärstreifen nachzuprüfen. Diese Streifentätigkeit sollte in engen Einvernehmen mit der dänischen Polizei erfolgen. Die Namen der Auszuweisenden wurden den Standortältesten für die für sie in frage kommenden Bezirke von Bef.Dänemark mitgeteilt. Umgekehrt wurden die Standortältesten in den Orten, in denen Ausgewiesene sich niederlassen würden, beauftragt, diese Zugezogenen namentlich an Bef.Dänemark zu melden.

Die gesamten Massnahmen wurden reibungslos durchgeführt.

[Feder 31.1.41]