1940, 1.8. - 30.9.

Tätigkeitsbericht der Abt. Ia für die Zeit vom 1.August — 30. September 1940.

1.) Truppengliederung:

Die schon in Juli angekündigte 269.Inf.Div. traf – aus Frankreich (Gegend Dijon) kommend - zwischen dem 2. und 9. August in Dänemark ein. Gleichzeitig wurden die Landesschützenregimenter, das Inf.Ers.Rgt.20 und die Art.Ers.Abt.20(mot) von hier nach Deutschland in ihre Heimatwehrkreise verlegt. Die Landesschützen sollten zur Kriegsgefangenenbewachung verwendet werden.

In den Nächten vor der Transportbewegung hatten englische Flieger die Fährstrecke Warnemünde - Gedser vermint. Bei den herrschenden starken Seegang konnte das hier vorhandene Räumgerät nicht arbeiten, und der Fährbetrieb ruhte während mehrerer Tage. Der Marinebefehlshaber wurde nun vom Bef. Dänemark ersucht, für die Zeit der bevorstehenden Truppenbewegung ein stärkeres Räumgerät anzufordern, das bei jedem Seegang arbeiten kann. Dies geschah, und so konnte der Fährbetrieb voll aufrecht erhalten and der gesamte An- und Abtransport reibungslos durchgeführt werden.

Die Quartiere für die 269. Inf. Div. – Unterbringung siehe Anlage 1 - waren durch die Div.Nr.160 and 460 im Benehmen mit den dänischen Ortsbehörden sehr gut festgelegt und vorbereitet worden. Wach- und Übergabekommandos waren in jedem Standort unter Führung eines verantwortlichen Offiziers zurückgelassen worden. Am 4.8.1940 übernahm der Kommandeur der 269. Inf. Div., Generalleutnant Hell, den Befehl über den bisherigen Abschnitt der Div.Nr.460(Seeland) und über Fünen. Die Div.Nr.160 behielt nunmehr nur noch den Befehl über Jütland. Hier wurden ihr die in Jütland liegenden Truppenteile der 269. Inf. Div. hinsichtlich der in normaler Zeit laufend erforderlichen Sicherungs- und Bewachungsaufgaben und in Standortangelegenheiten unterstellt. Neue, or. 14.8. erlassene Kampfanweisungen trugen der seit Anfang August 1940 veränderten Truppenbelegung in Dänemark Rechnung ( s.Anlage 1 ).

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Anlagen 2 und 3.

Am 16. 8. begrüsste der Herr Befehlshaber die in Kopenhagen liegenden Teile der 269. Inf.Div. Dieselben waren zusammen mit dem Wachtbataillon Kopenhagen und Abordnungen der Marine und Luftwaffe im Nordteil des Faelled-Parken in Paradeaufstellung angetreten, die dem Herrn Befehlshaber durch den Divisionskommandeur, General­leutnant Hell, gemeldet wurde. Nach Abreiten der Front und Ansprache des Herrn Generals an die Truppen fand ein Vorbeimarsch auf dem benachbarten Jagtvej statt. Der Herr Marinebefehlshaber, der deutsche, italienische und spanische Gesandte mit Angehörigen der Gesandtschaften und Mitgliedern der deutschen Kolonie, sowie eine grosse Volksmenge, nahmen an der Veranstaltung als Gaste bezw. Zuschauer Teil. Appell und Vorbeimarsch bildeten ein gutes Mittel, den Bewohnern der Hauptstadt Dänemarks ein anschauliches Bild von Strammheit, Disziplin und Ordnung der Deutschen Wehrmacht zu geben.

Bis zum Schluss der Berichtzeit änderte sich die Kräfteverteilung der Heerestruppen nur in unwesentlichen Einzelheiten (Kriegsgliederung und Karte s.Anlagen 2 u. 3). So wurden am 10.8.1940 die drei M.G.K. des Inf.Rgt.469 zum Schutz der Flugplätze Aalborg-Ost, Aalborg-West und Grove gegen feindliche Tiefflieger eingesetzt. Zum Eingreifen kamen die Kompanien nicht. Mitte September wurden zwei dieser Kompanien als nicht mehr zum Schutze der Flugplätze erforderlich ihrem Regiment zurückgegeben. - Ende September konnten eine Anzahl Infanteriewachen an der Nordost- und Westküste von Jütland eingezogen werden. Die bisher von unseren Posten dort durchgeführten Überwachungsaufgaben wurden von den Posten und Streifen der Marine bezw. der Luftwaffe mit übernommen. Insbesondere leisten drei seit Mitte August durch den Kommandanten im Abschnitt Westdänemark eingesetzte Marine-Küstenüberwachungskompanien gute Dienste. Sie bestehen aus Zoll-

 

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Zollbeamten (V.G.A.D.) und sind vornehmlich zur Beaufsichtigung der Fischer eingesetzt. Durch ihre Streifentätigkeit bliebt auch nachts kein Punkt der Küste unbeobachtet. Über die Organisation des durch die Kriegsmarine durchgeführten Hafen- und Küstenwachtdienstes gibt

Anl.4 näheren Aufschluss, desgleichen Anl. 5 über die Organisation des Flugmeldedienstes in Dänemark (Flukos und Fluwas).

Die Entlastung der Heerestruppen in Wachtdienst wurde besonders deshalb sehr angenehm empfunden, weil die 269. Inf. Div. infolge der Heeresumgliederung starke Personalabgaben zu leisten hatte. So wurden, mit den 29.9.1940 beginnend, in den Wehrkreis XI die in Anlage 6 aufgeführten Personaleinheiten abtransportiert. Der Abtransport dauerte bis in den Oktober hinein. Die zum Auffüllen der Bestände von der Division beim stellv. Gen.Kdo.X.A.K. beantragten Rekruten und Kurzausgebildeten trafen erst Ende Oktober ein

 

2.) Kampfhandlungen

Zu Lande fanden in der Berichtszeit keine Kampfhandlungen statt.

Die englischen Flieger waren während der Berichtszeit, besonders aber im August, sehr rege. Nahezu jede Nacht kamen bis zu 12 Maschinen nach Dänemark, die die Wasserstrassen (Grosser und Kleiner Belt, Oeresund, Strecke Gedser - Warnemünde) mit Minen verseuchten und vereinzelt auch Bomben auf Land abwarfen. Militärische Ziele wurden nicht getroffen, auch sonst richteten die Bombenabwürfe wenig Schaden an. Einigemale erschienen die englischen Flieger sogar an Tage. So griffen am 13. August, 12.16 Uhr, elf Bristol-Blenheim den Flugplatz Aalborg-West an. Von diesen Maschinen wurden 5 durch Flak brennend und 3 weitere durch Jäger im Luftkampf abgeschossen.

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Nach Meldung des dänischen Marine-Verbindungsoffiziers wurden von den Engländern in Berichtsmonat September erstmalig Celluloid—Plättchen zu Brandstiftungszwecken über Dänemark abgeworfen. Solche Celluloid-Plättchen wurden von den Dänen auf der Insel Aerö (nördlich Fünen) gefunden. Schaden wurden jedoch nicht festgestellt.

Am 14. und 18. 9. 1940 wurden über Dänemark an verschiedenen Stellen abgetriebene englische Sperrballone beobachtet. Am 18. 9. wurden sogar rund 40 treibende Sperrballone dieser Art gezahlt, von denen 7 Ballone in Aalborg, 4 in Frederikshavn, 4 in Ringköbing und 1 in Grove abgeschossen bezw. geborgen wurden. In Seeland konnten 3 weitere Ballone geborgen werden. Durch die herabhängenden Halteseile dieser vielfach mit grosser Geschwindigkeit treibenden Sperrballone wurden an verschiedenen Stellen des Befehlsbereiches Fernsprech- und Lichtleitungen sowie einzelne Gebäude beschädigt.

Am 2.9.1940 erfolgte auf den deutschen Transportdampfer “Pionier” (3285 to.) abends zwischen 21 and 22 Uhr auf der Fahrt von Frederikshavn nach Norwegen etwa 20 km Nordostwarts Skagen eine Explosion, die einen Brand an Bord und anschliessend den Untergang  des Schiffes zur Folge hatte. Durch alsbald zur Hilfeleistung ausgelaufene Marinefahrzeuge konnte ein grosser Teil der Besatzung und der an Bord­befindlichen Wehmachtsurlauber gerettet werden, nämlich insgesamt 487 Mann, die nach Frederikshavn geschafft und dort mit dem nötigsten versorgt wurden. Später wurden sie auf Befehl des OKH zu ihrem Ersatztruppenteil entlassen, um von dort aus bei anderer Gelegenheit ihren in Norwegen stehenden Einheiten zugeführt zu werden. Ums Leben kamen bei diesem Schiffsuntergang 243 Mann. Vermisst werden weitere 93 Mann, mit deren Ableben ebenfalls gerechnet werden muss.

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Die Ursache dieses Totalverlustes hat nicht einwandfrei geklärt werden können. Seitens der Kriegsmarine wird die Auffassung vertreten, dass weder eine Minenexplosion noch ein Torpedotreffer in Betracht kommen, sondern vermutlich eine Kesselexplosion oder ein aus ähnlichen Gründen zu erklärender Schiffsunfall vorliege. Zuverlässige Feststellungen lassen sich jedoch in dieser Richtung nicht treffen.

Als Folge dieses Schiffsunterganges, dessen geborgene Opfer am 6.9.40 auf dem Soldaten-Ehrenfriedhof in Frederikshavn feierlich bestattet wurden (Bild siehe Anlage 7), ist vom OKH befohlen worden, dass Mannschaftstransporte von und nach Norwegen künftig nicht mehr über Frederikshavn, sondern nur noch über Sassnitz – Trälleborg (Schweden) zu leiten sind. Die Dampferverbindung von Frederikshavn bezw. Aalborg nach Norwegen dient mithin seither lediglich dem Güter- und Materialtransport.

Am 19.9. wurde an der Westküste von Jütland südwestlich Ringköbing ein 48 Personen fassendes Rettungsboot des holländischen Dampfers “Driebergen” (6000 to.) gefunden und sichergestellt. Über das Schicksal des zugehörigen Dampfers, der wahrscheinlich auf eine Mine geraten ist, konnte nichts Näheres ermittelt werden.

Die häufig erfolgten Meldungen über angetriebene Minen, die in erster Linie an den Küsten Jütlands gefunden worden sind, wurden jeweils an den Marinebefehlshaber Dänemark zur Beseitigung bezw. Unschädlichmachung weitergeleitet.

Standortverhältnisse

Ab Ende Juli 40 kam es mehrfach zu Zusammenstössen deutscher Wehrmachtangehöriger mit angriffslustigen Dänen. Das Ausbleiben des erwarteten Landangriff auf England und die Propaganda des englischen Rundfunks waren mit die Ursachen dieser Vorfälle. So kam es in Esbjerg Ende Juli, in

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in Frederikshavn und Skagen Anfang August 1940 zu Anrempeleien und Schlägereien zwischen dänischen “Halbstarken” und deutschen Soldaten bezw. Matrosen. Vom Bef. Dänemark wurde daher unterm 10. August ein eingehender Befehl mit Verhaltungsmassregeln gegenüber der dänischen Bevölkerung erlassen. In diesem Befehl wurden die Standortältesten auch angewiesen, bei sich etwa anbahnenden Spannungen vorbeugende Massnahmen (Einschränkung des Urlaubs, vermehrte Streifentätigkeit, Lokalverbote, Anweisung an deutsche Wehrnachtangehörige, nur zu mehreren - mindestens 3 - auszugehen) zu treffen.

Ein weiterer Befehl regelte das Verantwortlichkeitsverhältnis und die Ortskommandanten. Die Standortältesten wurden fortan unmittelbar dem Bef. Dänemark unterstellt und melden bei besonderen Vorkommnissen auch unmittelbar an ihn.

4.) Sicherstellung ständiger Einsatzbereitschaft

Die Ersatzanforderungen an das der Div. Nr. 160 unterstellte, in Südjütland liegende Inf.Ers.Rgt. Nr. 58 hatten in letzter Zeit ein derartiges Ausmass angenommen, dass die Einsatzfähigkeit dieses Ers.Rgts. für die laufenden Bewachungsaufgaben sowie. für den X-Fall in Frage gestellt war. Im Hinblick hierauf wardas stellv. Gen.Kdo.X in Hamburg gebeten worden, diesem Umstände, bei den künftigen Ersatzanforderungen gebührend Rechnung zu tragen und möglichst davon auszugehen, dass jedes der drei Ers.Btl. des Inf.Ers.Rgt. 58 eine Mindeststärke von 18 Offz. und 1000 Uffz. und Mannschaften jederzeit aufweisen müsse, um seinen Aufgaben als Besatzungstruppe genügen zu können. Das stellv. Gen. Kdo.X hat es jedoch abgelehnt, diesem Antrage zu entsprechen. Es hat darauf hingewiesen, dass bei Berücksichtigung unseres Antrages das inf.Ers.Rgt. 58 praktisch für die Ersatzgestellung ausfallen würde, was nicht tragbar sei. Das stellv. Gen.Kdo. X hat dagegen die ihm unterstellten Wehrersatzdienststellen angewiesen, jedenfalls im Rahmen des Möglichen auf die Eigenschaftdes

 

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des Inf.Ers.Rgt.58 als Besatzungstruppe in Dänemark Rücksicht zu nehmen.

Dem vom Bef.Dänemark beim B.d.E. gestellten Antrage, das Inf.Ers.Rgt.58 aus den dargelegten Gründen seines bisherigen Charakters als Ersatztruppenteil zu entkleiden und als Feldtruppe zu behandeln, hat das O.K.H. nicht entsprochen. Es hat in seiner Entscheidung (Verfügung vom 20.9.40) betont, dass die in Dänemark liegenden Teile des Ersatzheeres nur hinsichtlich der Besoldung und Verpflegung dem Feldheer gleichgestellt sind, im übrigem aber trotz der örtlichen Verlegung in das besetzte Gebiet und trotz der damit verbundenen territorialen Befehlsgewalt des Kommandeurs der Div.Nr.160 hinsichtlich ihrer Aufgaben und Gliederung Ersatztruppenteil bleiben.

Über den Luftschutzdienst in Wehrmachtanlagen erging während der Berichtszeit ein neuer ausführlicher Befehl, dem ein sieben Seiten umfassendes Merkblatt als Unterlage für die zuständigen Luftschutzleiter und ein allgemeiner Organisationsplan für den LS-Dienst beigefügt wurden.

Einen von der Marine-Artillerie veranstalteten Scharfschiessen auf bewegliche Seeziele, das auf Flakfort stattfand, wohnte der Chef des Stabes bei. Da die Geschützbedienungen aus ganz jungen Ersatzmannschaften bestanden, war das Ergebnis dieses Scharfschiessens entsprechend dürftig.

Von dem Kommandeur der Div.Nr. 160 wurden im Berichtsmonat die Rekruten des Inf.Ers.Egt.58 nach vorläufig abgeschlossener erster Ausbildung besichtigt. Nach einer Meldung der Division ist das Besichtigungsresultat überall ein recht befriedigendes gewesen.

Das O.K.H. hat hinsichtlich der Ausbildung des Ersatzes inzwischen verfügt, dass die bisherige Achtwochen-Ausbildung künftig auf eine Sechszehnwochen-Ausbildung ausdehnen ist und die Ausbildungspläne entsprechend zu ändern sind.

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 5.) Verbindung zu den dänischen Stellen

Allgemein ist zu bemerken, dass die durch Kapitän Moeller vermittelte Verbindung zum dänischen Generalkommando auch im Berichtsmonat reibungslos und erfreulich funktionierte.

Unterm 5.7.1940 legte der Chef des dänischen Generalstabes, Generalmajor Goertz, einen Antrag auf zusätzliche Bewaffnung der dänischen Polizei aus Beständen des dänischen Heeres vor. Beantragt wurde die Ausgabe von 40 l.M.G. und 2000 Karabinern oder Gewehren. Im Einvernehmen mit dem Gesandten und bevollmächtigten Minister des Deutschen Reiches wurde dieser Antrag durch Schreiben vom 6.8.40 abgelehnt, zumal schon am 1.7.40 die zusätzliche Bewaffnung der Kopenhagener Polizei mit 300 Karabinern ans dänischen Heeresbeständen bewilligt worden war. -
Dagegen wurde in einem Schreiben an den Beauftragten für Fragen der inneren Verwaltung, Vizepräsident Kanstein, einer personellen Vermehrung der dänischen Polizei um etwa 1000 Mann zugestimmt. Die Gesamtstärke der dänischen Polizei betrug nämlich bisher nur reichlich 3000 Mann, wovon etwa 1400 auf Kopenhagen entfielen. Diese Gesamtstärke erschien zu schwach, da sich die Aufgaben der Polizei seit der deutschen Besetzung am 9.4.40 erweitert hatten. Die Polizei war z.B. mit der Bewachung der Küste, einzelner Häfen, Elektrizitats - und Gaswerke und Rundfunkstationen pp. zusätzlich beauftragt worden. Ausserdem erfolgten in letzter Zeit - wie bereits unter Ziff. 3 erwähnt - mehrfach an verschiedenen Orten im Lande Zusammenstösse zwischen dänischer Zivilbevölkerung und deutschen Wehrmachtangehörigen. Um hier einschreiten und die Ruhe und Ordnung unter der Zivilbevölkerung aufrecht erhalten zu können. erschien eine Verstärkung der Polizei durchaus angebracht.

Einer allgemeinen Regelung wurde in der Berichtszeit die Ausübung des dänischen Segelflugsporteszugeführt. Bislang war lediglich die Abhaltung von Segelfliegerübungen auf dem Gelände von Vaerlöse gestattet

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gestattet worden. Darüber hinaus wurde nunmehr nach vorheriger Fühlungnahme mit dem Luftgaukommando XI das Segelfliegen der Dänen in Seeland auf den nachstehend bezeichneten Plätzen unter bestimmten Bedingungen freigegeben:

1.) bei Klintby Klind, 10,5 km südw.Naestved,

2.) Exerzierplatz Slagelse,

3.) Exerzierplatz Naestved,

4.) Exerzierplatz Vaerlöse,

5.) bei Naestved (Stenstrup), 2,5 km südl. Naestved,

6.) bei Köge,

7.) Strand bei Bisserup.

Auf dem übrigen dänischen Gebiet ausserhalb der Insel Seeland kommt die Abhaltung von Segelflugübungen nicht in Frage.

Einem Antrag der Dänen, ihnen die Eröffnung einer regelmässigen Flugverbindung von Kastrup nach Bornholm und zurück gestatten, wurde in Einvernehmen mit dem Luftgau-Kdo.XI entsprochen. Ein weiterer Antrag der Dänen, auch die Genehmigung zur Einrichtung eines dänischen Luftverkehrs zwischen Seeland und Fünen(Odense) zu erteilen, schwebt noch. Die hierzu erforderliche Äusserung des Luftgau-Kdos.XI steht noch aus.

In Jütland kam es zwischen einem deutschen Offizier und einem dänischen Oberoffizianten zu einem peinlichen Zusammenstoss, weil der Oberoffiziant den Offizier nach dessen Darstellung absichtlich übersehen und nicht gegrüsst hatte. Dieses Ereignis machte es notwendig, alle drei Wehrmachtteile in Dänemark auf die dienstliche Stellung der dänischen Offizianten in einem Sonderbefehl hinzuweisen. Entscheidend ist daran, dass die dänischen Offizianten Offiziersrang besitzen und in mancher Beziehung eine ähnliche Stellung wie etwa die deutschen Wehrmachtsbeamten in Offiziersrang einnehmen.

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Das in anderem Zusammenhang bereits erwähnte Abwerfen von Celluloid-Plättchen durch englische Flieger auf der Insel Aerö liess es zweckmässig erscheinen, den zuständigen dänischen Stellen das einschlägige Material zu überlassen, das vom O.K.H. zur Bekämpfung solcher Methoden herausgegeben worden ist.

Am 26.9. feierte König Christian X von Dänemark in Kopenhagen seinen 70. Geburtstag. Aus diesem Anlass wurde vom Bef. Dänemark ein besonderer Tagesbefehl vom 25. 9. erlassen. Der Geburtstag selbst, der von den Dänen zu einer grossangelegten nationalen Kundgebung benutzt wurde, verlief würdig und ruhig. Für alle drei Wehrmachtteile war vom Bef.Dänemark angeordnet, sich an diesem Tage zurückzuhalten und die Feierlichkeiten den Dänen zu überlassen. Besonders die Strassen, auf denen der König am Nachmittag seinen Umzug durch die Stadt hielt, dürften von deutschen Soldaten zur Zeit der Umfahrt nicht betreten werden. Diese Zurückhaltung wurde vom dänischen Volke sehr anerkannt und in den dänischen Zeitungen besonders erwähnt.

Das vom dänischen Generalmajor Goertz persönlich dem Chef des Stabes vorgetragene Gesuch der Dänen, ihnen die Aufstellung von vier dänischen Musikkorps zu gestatten, wurde zunächst nur insofern bewilligt, als die Genehmigung zur Aufstellung je eines Musikkorps in Jütland und Seeland erteilt wurde. Auf erneute Vorstellungen der Dänen hin wurde das Gesuch nachträglich in Oktober in vollem Umfange bewilligt.

In Jütland hatte in der Berichtszeit ein dänischer Standortältester (Oberst Hansen) die Einladung zur Teilnahme an einem deutschen Marinekonzert (Wehrbetreuungskonzert) mit der Begründung abgelehnt, dass er es bedauere, im Hinblick auf die Ereignisse des 9. April nicht teilnehmen zu können. Um solchen unliebsamen Zwischenfällen nicht wieder ausgesetzt zu sein, haben Besprechungen mit Kapitän Möller über das Verhalten bei solchen Einladungen stattgefunden. Das Ergebnis dieser Erörterungen ist den unterstellten Einheiten und insbesondere den Standortältesten in besonderer Richtlinien übermittelt worden. Die darin zum Ausdruck kommende allgemeine Tendenz geht dahin, möglichst weitgehend solche und ähnliche Einladungen dienstlicher Art beiden Seiten anzunehmen, soweit nach Lage.

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Lage der örtlichen Verhältnisse die Gegenseitigkeit verbürgt erscheint.

Dem Wunsch der zuständigen dänischen Stellen, sie zur selbständigen Luftalarm-Signalabgabe für den Ausnahmefall bereits feststehenden Bombenabwurfs zu ermächtigen, wurde Rechnung getragen.

[Feder]