1940, 1.6. - 31.7.

Tätigkeitsbericht der Abteilung Ia für die Zeit
vom 1. Juni - 31. Juli 1940


I. Übernahme der Befehlsgewalt.
Am 1. Juni übernahm der jetzige Befehlshaber, General Lüdke, von seinem Vorgänger, General Kaupisch (Höh.Kdo. XXXI) den Befehl über die deutschen Truppen in Dänemark. Vorher waren zur Übernahme der Geschäfte bereits in Kopenhagen eingetroffen: der Chef des Generalstabes, Oberstleutnant i.G. von Krause und der Ia, Major Leder. Vom Höh.Kdo. XXXI wurden übernommen der Leiter der Abt. Qu, IVa und der Ic. Der Rest des Stabes wurde bis zum 5.6.1940 in Lübeck, Waldersee-Kaserne, aufgestellt. Am 7.6. war der Stab vollzählig in Kopenhagen versammelt. Stellenbesetzung siehe Anlage 1.
Der Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark (Bef. Dänemark) unterstanden Anfang Juni die Div. Nr. 160 und die Landesschützen-Division z.b.V. 460. Kriegsgliederung Stand vom 17.6.40 siehe Anlage 2.
Laut Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 10.4.40 beschränken sich die Befehlsbefugnisse des Bef.Dänemark keinesweg auf die ihm unterstellten Divisionen. Zur Abwehr von Gefahren ist er berechtigt, allen in Dänemark befind­lichen Kräften der der drei Wehrmachtteile Befehle zu erteilen, auch wenn sie dem O.K.H. taktisch nicht unterstehen. Als repräsentativer Vertreter der deutschen Wehrmacht vertritt er ausserdem die militärischen Belange der Wehrmachtteile gegenüber der dänischen Regierung. Die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen nichtmilitärischen Massnahmen beantragt der Befehlshaber bei dem Bevollmächtigten des Deutschen Reiches in Dänemark und vertritt auch diesem gegenüber einheitlich die Belange aller drei Wehrmachtteile.
Es war daher neben der Kriegsgliederung auch eine Übersicht der in Bereich des Bef. Dänemark vorhandenen Dienststellen der drei Wehrmachtteile und des Bevollmächtigten anzufertigen (Siehe Anlage 3).
Durch persönliche Fühlungnahme mit den verschiedenen Sachbearbeitern wurde eine reibungslose Zusammenarbeit sowohl mit Marine und Luftwaffe wie auch der deutschen Gesandtschaft sichergestellt.

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An organisatorischen Massnahmen während der ersten Hälfte Juni 1940 ist noch die laut Befehl vom 10.6.40 erfolgte Unterstellung der Feld-Kdtr. 676 (Silkeborg) und der Ortskommandanturen I./696 (Kolding), I./698 (Frederikshavn) und I./700 (Viborg) unter die Div.Nr. 160 zu erwähnen.
Durch Verfügung O.K.H. Gen.Stab d.H. Gen.Qu. Ib Nr. 14930/40 von 20.6.40 trat der Bef.Dänemark mit sofortiger Wirkung unter den Befehl des B.d.E.- Er erhielt gleichzeitig die Befugnisse eines Befehlshabers im Wehrkreis nach dem im Heimatkriegsgebiet geltenden Bestimmungen. Rückwirkend mit dem 15.6. entfiel damit die Behandlung Dänemarks als Operationsgebiet (siehe Anlage 4).-

II. Kampfanweisungen
In Ergänzung der durch das Höh.Kdo. XXXI gegebenen Anweisungen wurden Mitte Juni neue Kampfanweisungen ausgearbeitet, welche den seit dem 1.5.1940 eingetretenen Veränderungen in der Truppenbelegung Dänemarks Rechnung trugen (Anlage 5).
Die Verteidigung zu Lande wurde übertragen:
1.) Im Gebiet von Jütland und Fünen dem Kommandeur der Div.Nr.160;
2.) Im Gebiet von Seeland, Laaland und Falster dem Kommandeur der Div. z.b.V. 460.
Die den Divisionen zugewiesenen Gebiete wurden wiederum in Sicherungs- und Verteidigungsabschnitte mit örtliche Befehlshabern aufgeteilt (siehe Anlage 6). Diese üben im X-Falle volle Befehlsgewalt über alle in ihren Abschnitten eingesetzten Truppen der drei Wehrmachtteile aus. Demnach waren für die Verteidigung als örtliche Befehlshaber verantwortlich im Abschnitt:
a) Jütland-Nord der Kommandeur des Landesschützen-Rgts.106
b) Jütland-Mitte der Kommandeur des Inf.Ers.Rgts. 20,
c) Jütland-Süd mit Fünen der Kommandeur des Inf.Ers.Rgts. 58,
d) Seeland-Nord der Kommandeur des Landesschützen-Regts. 25,
e) Seeland-Süd mit Laaland und Falster der Kommandeur des Landesschützen-Rgts. l05.

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Die Aufgaben der anderen Wehrnachtsteile wurden in den Kampfanweisungen wie folgt festgelegt:
a) Der Marine-Befehlshaber Dänemark ist für den Küstenschutz, die Sicherstellung und Überwachung der Seeverbindungen nach Jütland, Fünen, Seeland, Bornholm und Schweden in unmittelbarer Zusammenarbeit mit der Marinegruppe Ost und West verantwortlich.

b) Der Kommandeur des Luftverteidigungs-Kommandos 8 führt den allgemeinen Luftschutz durch. Im X-Fall obliegt ihm der Einsatz ihm der in Dänemark liegenden Einheiten der Luftwaffe, sofern dieser nicht bereits vom Luftgau-Kommando XI angeordnet ist.

Abschliessend wird in den Kampfanweisungen von allen Dienststellen Wachsamkeit, Kampfbereitschaft und bei Gefahr entschlossenes, taktisch richtiges Handeln gefordert. Jeder Soldat wird verpflichtet, zur Verhinderung von Sabotageakten rücksichtslos von der Waffe Gebrauch machen.

III. Kampfhandlungen
Kampfhandlungen zu Lande fanden in der Berichtszeit nicht statt. Andererseits entfaltete die englische Luftwaffe eine rege Tätigkeit. In dem Bestreben, die Seeverbindungen Norwegen-Deutschland zu unterbinden, fanden fast jede Nacht Einflüge englischer Flieger statt, welche Minen in Kattegat, im Grossen und Kleinen Belt, im Oere-Sund und auf den Fährstrecken Warnemünde-Gedser und Nyborg-Korsör abwarfen. Hierdurch wurden zeitweilig die Verbindungen unterbrochen. Im allgemeinem gelang es der Kriegsmarine, die Fahrrinnen im Laufe weniger Stunden von feindlichen Minen zu säubern und den Fährbetrieb wieder freizugeben. Da dies aber nur bei ruhiger See möglich war, ruhte der Verkehr auf der Strecke Gedser-Warnemünde zeitweise 3-4 Tage. Auf der Strecke Korsör-Nyborg konnte bei ruhendem Fährbetrieb durch Einsatz des Dampfers „Nordmark“ die Verbindung zwischen Seeland und Fünen aufrechterhalten werden.
Die durch Verminung der Verkehrswege verursachten Schiffsverluste waren unbedeutend. Keines der Fährschiffe ist im Berichtsabschnitt verloren gangen. Andererseits ist am 6.7. ein kleiner dänischer Dampfer bei Nyborg und am 22.7. der dänische

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Schoner „Elisa“ bei Frederikshavn auf eine Mine gelaufen. Die deutsche Schiffahrt wurde nur am 16.7. durch den Verlust des Handelsdampfers „Jason“, 1225 Brtto.Reg.To., betroffen. Dieser lief bei Dragör, 10 km südlich Kopenhagen, auf eine Mine und sank. Von der Besatzung wurde 1 Mann getötet, der Kapitän, der 1. Offz. und 2 Mann verletzt.

Während des Berichtsabschnitts wurden zahlreiche Minen an der Küste angeschwemmt. Dies führte am 3.6.40 zu einem schweren Unglücksfall. Soldaten des Inf.Ers.Btl. 90 verwechselten eine angeschwemmte Mine mit einer Boje und schleppten sie zu ihrer Unterkunft. Hierbei explodierte die Mine, 5 Soldaten wurden getötet, 4 schwer verletzt. Um ähnlichen Unglücksfälle zu verhindern, wurde von der Abteilung Ia angeordnet, das aufgefundene Minen sofort im Umkreis von 100 m abzusperren und durch Posten zu bewachen sind. Ort und Zeit der Wahrnehmung sind sofort an den nächsten Vorgesetzten und von diesem der nächsten deutschen Marinedienstelle zur Weitergabe an die Zuständigen Küstenbefehlshaber der Kriegsmarine zu melden.
Am 28.6.40 erfolgte ein Angriff auf die Öltanks der Dänischen Petroleum A.G. in Nyborg. Obgleich 12 Sprengbomben und ca. 50 Brandbomben abgeworfen wurden, war der angerichtete Schaden ganz gering. Ein nur zur Hälfte gefüllter Öltank geriet in Brand, einige leeres Öltanks wurden leicht beschädigt.
Es wurde bei der dänischen Regierung erreicht, dass die Tanks mit Tarnanstrich versehen wurden. Dasselbe wurde für die Eisenkonstruktion der Kleinen Belt-Brücke, die hin und wieder auch Ziel feindlicher Luftangriffe war, bei der dänischen Eisenbahnverwaltung erreicht.
Im Laufe der Monate Juni und Juli wurden auch über anderen Teilen Dänemarks gelegentlich einzelne Bomben abgeworfen, so am 24.6. bei Holstebro, Kolding und Odense, am 2.7. bei Tondern und Aalborg, am 3.7. bei Odense, am 4.7. über Langeland, am 8.7. auf Mastrup bei Hadersleben, am 9.7. bei Jebjerg und Odby, am 21.7. auf die Ostküste Seelands, wobei ein dänischer Fischer getötet und sein Sohn verletzt wurde, am 22.7. auf die Südküste Seelands und den bei Rödby angelegten Scheinflughafen,

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am 23.7. bei Vordingborg. Bei allen diesen Bombenabwürfen wurde nur Flurschaden oder geringer Sachschaden verursacht. Eine Ausnahme bildete der an 8.7. zwischen 19 und 20 Uhr von 10 englischen Bombenflugzeugen auf Aalborg durchgeführte Angriff. Hierbei wurden 2 Wehrnachtsangehörige getötet und zwei verletzt. In der Hafengegend geriet ein Speicher in Brand. Militärischer Schaden trat nicht ein.
In der Nacht vom 19./20. Juli wurde ein feindliches Flugzeug von der bei Frederikshavn stationierten Flak abgeschossen. Das Flugzeug stürzte bei Skagen ins Meer und konnte am 21.7. geborgen werden. Zwei Gefangene wurden gemacht.
Am 31.7. am 9,13 Uhr warf eine Bristol-Blenheim aus ca. 1500 m Höhe 6 Bomben auf den Flugplatz Aalborg-West ab. Hierdurch wurde eine deutsche Maschine am Boden zerstört and 5 Soldaten der Luftwaffe getötet. Die englische Maschine wurde durch einen Jäger bei Lemvig abgeschossen. 3 Engländer wurden gefangen genommen.
Bei der Beurteilung der von der Royal Air Force erzielten Erfolge kommt man zu dem Ergebnis, dass diese militärisch gesehen vollkommen belanglos waren. Von diesem Gesichtspunkt aus lohnte der fast tägliche Einsatz vieler Maschinen bestimmt nicht. Es musste daher angenommen werden, dass die Engländer mit diesen Einflügen den weiteren Zweck verfolgen, in der dänischen Bevölkerung Unruhe und Unzufriedenheit mit der deutschen Besatzung hervorzurufen. In Kopenhagen machten sich auch bald Anzeichen dieser Art bemerkbar. Die mehrfachen Luftalarme machten die in dieser Hinsicht empfindlichen Dänen nervös. Es wurde daher nach Rücksprache mit den verantwortlichen Dienststellen der Luftwaffe und der dänischen Regierung befohlen, Fliegeralarm für Kopenhagen nur dann auszulösen, wenn tatsächlich Bomben auf die Stadt abgeworfen würden. Wie der Befehlshaber richtig angenommen hatte, ist dieser Fall in der Berichtszeit nicht eingetreten.

IV. Ausbildung
Wie aus der Kriegsgliederung ersichtlich, bestand die Div. z.b.V. 460 nur aus L.Sch. Bataillonen. Es stellte sich bald heraus, dass diese ebenso wie das der Div.Nr. 160 unterstellte L.Sch.Rgt.106 mit der Handhabung der modernen

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Waffen und der neuesten Kampfesweise noch wenig vertraut waren. Insbesondere fehlte es an geeigneten Unterführern. Um diesem Übelstand abzuhelfen, wurde schon Mitte Juni die Abhaltung von Infanterie-Unterführer-Lehrgängen befohlen. Das Lager Sandholm wurde als für diese Zwecke besonders geeignet erkundet. Unter Leitung von Major Enemark, Inf.Ers.Btl.209, wurde dort vom 25.6. - 17.7.1940 der erste Lehrgang unter Teilnahme von 20 Off und 60 Uffz. abgehalten. Das Ergebnis war ausserordentlich zufriedenstellend; doch kam es nicht zur Abhaltung weiterer Lehrgänge, da inzwischen die Div.z.b.V. 460 und das Ldsch.Regt 106 der Div. Nr.160 Befehl erhielt, sich für den Abtransport nach Deutschland bereitzuhalten.
Die der Div.Nr.160 unterstellten Ersatztruppenteile waren hinsichtlich der Ausbildung und des gesamten Personal-, Material-, Munition- und Pferde-Ersatzes dem W.Kdo.X unterstellt. Der stellv. Kommandierende General des X.A.K. hat hierzu das Recht, in Einvernehmen mit dem Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark die Ausbildung und Ausstattung der Ersatztruppenteile zu überprüfen.
Die letzten Rekruten waren in Mai und Juni eingestellt worden. Der Herr Befehlshaber und der Chef des Generalstabes nahmen gelegentlich an Besichtigungen dieser Ersatztruppen teil. Dabei ergab sich ein durchaus zufriedenstellender Ausbildungsstand.

V. Verhandlungen mit der dänischen Wehrmacht.
Mit den Spitzen der dänischen Wehrmacht, den Befehlshaber, General Prior, und den Chef des Generalstabes, Generalmajor Goertz, wurde über den dänischen Verbindungsoffizier, Capitän Möller, eine dauernde Verbindung aufrechterhalten. Der Verbindungsoffizier erschien fast täglich bei Ia, um Wünsche entgegenzunehmen oder vorzubringen. Wichtigere Fragen wurden zwischen den Chef des Generalstabes beim Bef. Dänemark und Generalmajor Goertz persönlich besprochen.

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Die Stärke des
dänischen Heeres war gleich nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in Dänemark auf
2200 Mann Rekruten mit ½-jähriger Dienstzeit und
1100 Mann Arbeitssoldaten
herabgesetzt worden, die Stärke des Offizierskorps auf ca.
500 Linien-Offiziere,
200 Reserve-Offiziere und
600 Offizianten.

Es stellte sich bald heraus, dass beim dänischen Generalstab die Absicht bestand, die vorgeschriebenen Mannschaftsstärken zu überschreiten. Es war daher nötig, die Durchführung dieses Abkommens durch Anfordern der Ist-Stärken des dänischen Heeres zu überwachen.
Am 7.6., also wenige Tage nach der Befehlsübernahme, überreichte der dänische Verbindungsoffizier einen Antrag des Generalmajors Goertz, die halbjährige Dienstzeit der dänischen Wehrpflichtigen auf ein Jahr zu erhöhen, die zur Zeit unter Waffen befindlichen 3300 Soldaten nach Beendigung ihrer ½-jährigen Dienstzeit also nicht zu entlassen, andererseits aber 3500 Mann neue Rekruten zum 1. August einzuberufen. Dies wäre praktisch auf eine Verdoppelung des dänischen Heeres hinausgelaufen. Diesem schriftlichen Antrag folgten mündliche Verhandlungen des Generalmajors Goertz mit dem Chef des Generalstabes. Als Ergebnis wurde den Dänen die l-jährige Dienstzeit zugebilligt, eine Erhöhung der Gesamtstärke des dänischen Heeres aber abgelehnt. Neueinstellungen von Rekruten durften demnach nur bei Entlassung einer entsprechenden Anzahl gedienter Soldaten erfolgen. Ausgenommen von dieser Regelung sollte aber die Leibgarde sein. Ihr wurde gestattet, neben dem derzeitigen Stand an Mannschaften die gewünschten 500 Rekruten einzuberufen. Als weiteres Entgegenkommen wurde den Dänen eine 2- bis 5-monatige Ausbildung von 180 polytechnischen Studenten und etwa 130 Studenten der Medizin und des Veterinärwesens gestattet.

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Auf Antrag des Generalmajors Goertz wurde am 1. Juli mündlich die Genehmigung erteilt, zur Bewaffnung der dänischen Polizei in Kopenhagen 300 Karabiner aus Beständen des dänischen Heeres zu verausgaben.
Andere Verhandlungspunkte bildeten die Kontrolle der Waffen- und Munitionsbestände, die Übernahme von Truppenübungsplätzen und Lagern von der dänischen Wehrmacht usw.- Es kann bei dieser Gelegenheit festgestellt werden, dass sowohl der Generalmajor Goertz als auch der dänische Verbindungsoffizier sich jederzeit bemüht haben, den Wünschen des Bef. Dänemark in loyales weise entgegenzukommen. Die gemachten Angaben waren stets korrekt. Offensichtlich bestand auf dänischer Seite der Wunsch, nichts zu unternehmen, was als Sabotage der bei der Besetzung getroffenen Vereinbarungen ausgelegt werden könnte.
Es sei hier noch erwähnt, dass der Herr Befehlshaber des öfteren vom König zur Rücksprache in das Schloss Amalienborg gebeten wurde. Viele Gegenstände wurden bei diesem Besprechungen reibungslos geregelt und dadurch unliebsamen Weiterungen vorgebeugt. Das gute Verhältnis zwischen dem Herrn Befehlshaber und dem König blieb auf das Verhältnis zwischen der deutschen Wehrmacht und dem dänischen Militär nicht ohne Einfluss.

VI. Verbot der Teilnahme an politischen Versammlungen
Ende Juni 1940 wurden Anhänger der dänischen nationalsozialistischen Arbeiterpartei rege und veranstalteten zum Teil Umzüge, so in Roskilde und Kopenhagen. Bei diesen Vorgängen war die dänische Polizei durchaus in der Lage, die Ruhe und Ordnung in der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Ein Eingreifen des dänischen Militärs oder der deutschen Wehrmacht war nirgends erforderlich. Immerhin bestand die Gefahr, dass sich deutsche Wehrmachtangehörige in diese innerpolitischen, rein dänischen Angelegenheiten hineinziehen lassen konnte. So war es bei dem Umzug in Roskilde zu unerwünschten Zusammenstössen zwischen Angehörigen des L.Sch.Btl. 676 und dänischer Polizei gekommen. Letztere wurde dabei von den deutschen Soldaten entwaffnet.

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Um weiteren Vorkommnissen dieser Art vorzubeugen, erliess der Herr Befehlshaber unterm 2. Juli 1940 einen Befehl, nach dem es sämtlichen in Dänemark befindlichen Militärpersonen aller drei Wehrmachtteile untersagt ist, an irgendeiner Versammlung oder Veranstaltung, die von einer dänischen, politischen Partei oder Parteigliederung veranlasst wird, teilzunehmen.

VII. Umgliederung der deutschen Truppen in Dänemark
Am 2.7. wurde von O.K.H./B.d.E. mitgeteilt, dass zur Ablösung der in Dänemark befindlichen L.Sch.Btl. und Ers. Truppen die 269. Inf.Div. nach Dänemark verlegt werden sollte. Die gewünschten Ausladeorte für die 269. Inf.Div. waren zu melden und Vorschläge für die neue Truppenbelegung den O.K.H. zu unterbreiten. Die Unterbringung und Gruppierung der 269. Inf.Div., welche zahlenmässig weit starker war, als die herauszuziehenden Einheiten, erforderte eingehende Überlegungen und Erkundungen. Die vorhandenen dänischen Kasernen reichten bei weitem nicht aus. Es fehlte insbesondere an geeigneten Stallungen für die mehr als 5000 Pferde der Div. Daneben bestand der Wunsch, den Stab der Div. Nr. 160 sowie das Inf.Ers.Rgt. 58 in Jütland zu belassen.
Trotzdem war es möglich, dem O.K.H. schon am 10.7. einen genau umrissenen Vorschlag mit einer Karte der beabsichtigten Gruppierung und einer Liste der gewünschten Ausladebahnhöfe vorzulegen. Dieser Vorschlag ist dann ohne Abänderung genehmigt worden. Die Umgliederung selbst vollzog sich in den ersten Tagen des August.
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Original: Bundesarchiv-Abteilung Militärarchiv RW 38/3
Kopi i: Rigsarkivet, Håndskriftsamlingen XVI, pk. 57 læg 756