1942, 1.6. - 31.7.

Tätigkeitsbericht für den Zeitraum von 1.6. - 31.7.1942.

 

1.) Kräfteverteilung und Unterbringung der Truppen des Heeres in Dänemark.

        Zur Durchführung der von Führer befohlenen Verstärkung der Kräfte in Nordjütland ordnete O.K.W. Anfang Juni die zusätzliche Verlegung eines Inf.Btl. und einer Art.Abt. aus den Ersatzheer nach Dänemark an. Die hierauf durch Chef H Rust und BdE aus den Bereich des X.Korps zugewiesenen Einheiten, Inf.Ers.Btl.377 und Art.Ers.Abt.290, trafen Mitte Juni in ihren neuen Unterkunftsorten ein.

         Hierüber hinaus verfügte O.K.W. Ende Juni Verlegung eines weiteren Inf.Ers.Btl. nach Dänemark. O.K.H. / Chef H Rust and BdE führte hierauf das Inf.Ers.Btl. 202 aus dem Bereich des Wehrkreises II zu. Bedingt durch diese Verstärkung wurden zahlreichen Verlegungen bezw. Neubelegungen von Standorten in Jütland notwendig. Auch die 416.Inf.Div. wurde hiervon betroffen insofern mehrere ihrer Inf.Einheiten und die Art.Abt.416 näher an die Nordwestküste Jütlands verschoben wurden.

    Die neu zugeführten Inf.Ers.Einheiten wurden möglichst geschlossen untergebracht, um sie in ihren Ausbildungsaufgaben nicht zu beeinträchtigen.

    Sie wurden der Div.Nr.160 unterstellt, mit Ausnahme des Inf.Ers.Btl. 202, das in territorialer und wirtschaftlicher Hinsicht zu der 4l6.Inf.Div. kam. In taktischer Hinsicht wurde es wie die Art.Ers.Abt.290 als Eingreifreserve des Bef.Dän. bezeichnet.

         Hinsichtlich der Befugnisse der 416.Inf.Div. gegenüber den in Jutland. eingesetzten Teilen der Div.Nr.160 wurde befohlen, dass diese Einheiten nur für den Einsatzfall and für die Vorbereitung hierfür der 416.Inf.Div. unterstehen sollten. Die Durchführung der Verlegungen war Ende Juni beendet.

         Zur gleichen Zeit kündigte O.K.W. einen Befehl an, wonach baldigst mit der Verlegung eines Inf.Rgt. und einer Art.Abt. der in Osten abgekämpften 23.Inf.Div. nach Jütland zu rechnen sei. Diese Einheiten sollten sodann hier aufgefrischt und in eine Schützenbrigade ungegliedert werden.

 

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         Nachdem schon umfangreiche Überlegungen hinsichtlich Unterbringung, Truppenverteilung usw. angestellt waren, sah O.K.W. von einer Verlegung dieser Teile nach Dänemark ab.

         Die aus verschiedenen Gründen von der 416.Inf.Div. beantragte Verlegung des Divisionsstabes nach Aarhus wurde nicht. genehmigt, da eine Prüfung der Frage ergab, dass die Nachteile die Vorteile überwogen.

         Den Festungs-Pionier-Stab 31 wurde Mitte Juni das Fest.Bau Btl. nach Dänemark zugeführt. Es wurde an der Westküste Jütlands verteilt, untergebracht und sofort in seine Bauaufgaben eingewiesen.

         Zur Überwachung der Ausbildung bei den in Bereich des Bef.Dän. eingesetzten H.K.B. wurde Zuführung von 2 Abteilungsstäben beantragt und durch O.K.H. / Chef H Rüst u. BdE genehmigt.

         Es wurden durch Stellv.Gen.Kdo.II.AK. die H.K.A.-Abteilungsstäbe 699 und 700 aufgestellt und überwiesen. Die beiden Stäbe waren Anfang Juli einsatzbereit. Je 5 Batterien wurden ihnen unterstellt.

         Einrichtung eines 3.Abt.Stabes zur Angleichung an die 3 Abschnitten der Kdt. im Abschnitt der Kriegsmarine wurde zunächst zurückgestellt, da bei der augenblicklichen Personallage mit einer Zuweisung nicht zu rechnen war.

         Auf hiesigen Antrag hin wurden die beiden zum A.O.K. Norwegen gehörenden Ls.Komp. Dän.1 und 2 in jeder Beziehung dem Bef.Dän. unmittelbar unterstellt.

 

2.) Kampfhandlungen.

Nächtliche Feindeinflüge hielten sich in normalen Rahmen. Vereinzelt abgeworfene Bomben richteten keine nennenswerten Schaden an.

         In mehreren Nächten wurde Absetzen von Agenten aus Flugzeugen vermutet. Nähere Anhaltspunkte ergaben sich nicht. Nachsuchungen, die sofort auf Veranlassung der Abwehrstelle Dänemark mit Hilfe der dänischen Polizei eingeleitet wurden, führten zu keinem Erfolg.

         In der Berichtszeit gingen Agentennachrichten ein, die von verstärkten Truppenzusammenziehungen an der Ostküste Englands sprachen. Da hiernach Landungen (Raids) auch an der dänischen

 

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Westküste möglich erschienen, wurde in den Vollmondnachten des Juni zeitweise Alarmstufe A für Jütland angeordnet. Zu feindlichen Landungsversuchen ist es in keinem Fall gekommen.

 

3.) Ausbildung.

         Vom 22. - 24.6.1942 fand eine vom Bef.Dän. angelegte Alarmübung für die 3 Wehrmachtteile in Nordjütland statt, an der der Herr Befehlshaber persönlich teilnahm. Dieses Übung hatte insbesondere den Zweck, die Einsatzbereitschaft der Truppe und ihrer Führer zu überprüfen und sollte zur Feststellung dienen, ob das vorhandene Nachrichtennetz für den Einsatzfall ausreicht. Sämtliche Kommandobehörden innerhalb Dänemark wurden in das Lagespiel einbezogen. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen wurden ausgewertet; Hinsichtlich des Nachrichtenverkehrs wurde durch den Nachrichtenführer sofort sine straffere Handhabung im Alarmfall befohlen.

        Zur Belehrung der Truppe über das Einschiessen der Artillerie mit Fliegerbeobachtung und zur Vorbereitung derartiger Schulschiessen wurde ein Offizier der Ergänzungs-Nahaufklärungsgruppe Döberitz nach Dänemark zur 416.Inf.Div. kommandiert. Nach einem vorangegangenen einwöchigen Ausbildungslehrgang fand am 27.7.42 in Oksböl ein derartiges Lehrschiessen unter Leitung des Kommandeurs der 416.Inf.Div. und im Beisein eines Offz. der Schiessschule Jüterborg statt. Das Schiessen hatte ein gutes Ergebnis.

        Die für deutsche Staatsangehörige in Dänemark befohlenen Zeitfreiwilligen-Lehrgange wurden in Kopenhagen laufend fortgesetzt. Auch für den Bereich von Jütland wurde im Zusammenwirken mit der deutschen Gesandtschaft, die die Unterlagen für die Erfassung der deutschen Staatsbürgern zur Verfügung stellte, Vorarbeit für ein baldiges Anlauf ein derartiger Ausbildungskurse geleistet. Mit ihrer Durchführung in den einzelnen Orten wurden die Wehrm.Standortältesten betraut.

         Auf Anfrage der 416.Inf.Div. wurde befohlen, dass an Orten, die nicht mit deutschen Truppen belegt sind, gegen eine Heranziehung von Reichsdeutschen zur Überwachung ihrer Wohnsitze in Bedarfsfall nichts einzuwenden ist. Eine genaue Einweisung dieser Personen in ihre Aufgaben muss aber in jedem Fall vorher stattfinden.

 

4.) Küstenverteidigung.

 

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         Durch die neu herausgegebene Kampfanweisung wurden Begriffbestimmungen für Widerstandsnester, Stützpunkte und Stützpunktgruppen geschaffen.

         In Ergänzung der Kampfanweisung wurden alle Stützpunkte und Stützpunktgruppen zu „Festen Plätze“ erklärt, in denen ein verantwortlicher Kommandant befiehlt. Jeder dieser Kommandanten wurde durch seinen Vorgesetzten in feierlicher Form vor seiner Besatzung verpflichtet, seinen “Festen Platz” unter allen Umständen bis zum letzten zu halten.

         Da einzelne Strecken an der Westküste Jütlands durch Küstenwachen und Posten nur unzureichend beobachtet bezw. begangen werden, wurde 416.Inf.Div. mit der Prüfung beauftragt, wie sich eine straffere Organisation erreichen liesse, ohne dass die schwachen Kräfte des Heeres zersplittert werden.

         Marinebefehlshaber Dänemark stellte den zur Küstenbewachung eingesetzten VGAD (K) unter militärischen Befehl.

    Die zunehmende Möglichkeit englischer Landeunternehmungen macht besondere Sicherungsmassnahmen an der Nord- und Westküste Jütlands von Frederikshavn einschliesslich bis zur Reichsgrenze notwendig. Zu diesen Massnahnen, deren Inkraftsetzung von der dänischen Regierung durch den Bevollmächtigten des Deutschen Reiches von hier aus gefordert wurde, gehört das Verbot des Betretens des Strandes während der Dunkelheit durch jede nicht zur deutschen Wehrmacht gehörende Person. In einer Bekanntmachung der dänischen Regierung am 26.6.42 wurde neben der Durchführung dieses Verbotes weiterhin jeglicher Schiffahrtsverkehr an oder nach der Küste an oben bezeichneten Strecken verboten.
    Das dänische Justizministerium wurde im Hinblick auf die in Jütland bestehenden Sicherungsmassnahmen gebeten, eine verschärfte Kontrolle der Legimitationskarten der dänischen Zivilpersonen, insbesondere in den [???] Küstengebieten anzuordnen. Zur Durchsetzung dieser Forderung wurde die Verstärkung der ­dänischen Küstenpolizei um rund l.000 Mann erörtert. Nach Besprechung der dänischen Regierung konnte sine Entscheidung bisher nicht getroffen werden.

    Da es aus militärischen Gründen notwendig war, den Ort Hansted in die erweiterte Verteidigungsanlagen einzubeziehen, mussten bei der dänischen Regierung teilweise Evakuierung des Ortes und

 

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Einstellung der Ausbauarbeit im Hafen Hansted gefordert werden.

        Aus Geheimhaltungsgründen wurde an verschiedenen Stellen der Küste in der Nähe von militärischen Objekten Räumung der Wochendendhaüser, die dänischen Staatbürgern gehören, verlangt.

        Mit Einverständnis der massgeblichen Stellen der Kriegsmarine und Luftwaffe wurde die Insel Römö in taktischer Hinsicht zum Befehlshaber Deutsche Bucht geschlagen. Hauptgrund hierfür war

die Notwendigkeit einheitlicher Befehlsführung bei der Verteidigung der Inseln Römö und Sylt.

        Hinsichtlich aller mit dem dänischen Staat zu regelnden Angelegenheiten bleibt Bef.Dänemark weiterhin zuständig. Die Übergabe der ­Insel erfolgte am 20.8.42.

        Bei L.G.Kdo.XI wurde Antrag auf Herstellung von Luftbildern der Munitionslager in Dänemark gestellt. Das Ergebnis in der Auswertung der Aufnahmen war zufriedenstellend.

         Der Transportkommandantur Kopenhagen wurde befohlen, Vorbereitungen für Massnahmen zur rechtzeitigen Bereitstellung von Transportzügen innerhalb Jütlands bei Bedarf zu treffen.

        416.Inf.Div. erhielt Befehl, die innerhalb Jütlands bestehenden zahlreichen Fährverbindungen auf ihre Leistung und ihr Ladevermögen hin zu erkunden.

 

5.)    Ausbau der Küstenbefestigungen.

Am 1.6.42 traf der Inspekteur der Pioniere beim O.K.H., Gen.d.Pi. Jakob, zur eingehenden Besichtigung der Befestigungsanlagen in Jütland ein. An der Reise nahm auch der Inspekteur der Landesbefestigung Nord, Generalleutnant Rosenbusch, teil.

         In der Berichtszeit konnten die Erkundungsergebnisse für den

Ausbau der Küstenanlagen weiter verwertet werden. Die erforderlichen Baustoffe wurden zugewiesen. Materialanfuhr, die anfänglich unter Treibstoffmangel zu leiden hatte, lief voll an, so dass an fast allen zu schützenden Stellen mit dem Bau der Hindernisse begonnen werden konnte. An O.K.W. wurde Anfang Juli gemeldet, dass der Hindernisbau an einigen Stellen (Grosse Batterie Hansted und andere Batterien) bereits fertiggestellt sei. Nach beendeter ­Erkundung wurde der Ausbau der H.K.L. in Hansted als vordring-

 

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liches Objekt befohlen. Mit den Betonarbeiten hierfür wurde sofort begonnen. Erdarbeiten zur Schussfeldregelung und zum Bau von Unterständen, Anlegen von Wegen an einigen Batterie-Stellungen und Brunnenbauten waren im Monat Juli teils im Gange, teils beendet. In Arbeit befindliche Bauten aus dem früheren Kriegsmarineprogramm mussten vorübergehend aus Treibstoffmangel ein­gestellt werden. An Kräften, die unter Leitung der O.T. arbeitet waren 25 Firmen mit etwa l.700 Arbeitern eingesetzt.

         Die Anlage von Hindernissen im Wasser in Küstennähe wurde wegen vordringlicher Fertigstellung der an Land begonnen Verteidigungsanlagen zunächst zurückgestellt, jedoch in Planung vorgesehen. Mit einfachen Bordmitteln der Kriegsmarine wurden Balken- und Trossensperren in der Hafeneinfahrten an der Westküste angelegt.

         Weiterhin wurde geplant, Minen an Landungsgefährdeten Küstenabschnitten als Hindernis gegen Landungsfahrzeuge einzusetzen. Die Durchführung dieser Massnahmen wurde jedoch bis zur Lieferung neuartiger, noch in der Entwicklung begriffener Minen zurückgestellt.

         Die sofortige Inangriffnahme der Erweiterung der vorhandenen Bettungen der Heeresküstenbatterien an einem Rundumschiessen wurde nach Eintreffen des Festungsbaubataillons angeordnet.

         Um eine Zusammenarbeit der verschiedenen Festungsbaudienststellen untereinander und mit der Truppe sicherzustellen, stellt Bef. Dänemark für Fragen grundsätzlicher Art einheitliche Richtlinien auf, die für die 3 Wehrmachtteile bindend sind. Diese Notwendigkeit hat sich in der Aussenarbeit ergeben und bezog sich vor allen Dingen auf die Erkundung, die zu erteilenden Aufträge und die taktische Ausführung der Anlagen. Die O.T. wurde dem Bef. Dänemark disziplinarisch unterstellt.

         Die Zone, in der für Bauten aller Art eine vorherige Genehmigung des Bef.Dänemarks einzuholen ist (Sperrzone) wurde näher bezeichnet. Einbezogen in dieses Sperrzone wurde die gesamte Nord- und Westküste Jütlands bis Frederikshavn einschliesslich mit einem 1 km breiten Küstenstreifen, der  an einigen Stellen und um die Fliegerhorste weiter gezogen wurde.

        Auf Veranlassung des Bef.Dänemark fand zwischen Vertretern der 3 Wehrmachtteile eine Besprechung über Fragen der Tarnung der militärischen Anlagen statt. Es wurde vereinbart, dass die

 

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Tarnarbeiten in Zukunft im engen Zusammenwirken mit dem Gen.d.Luftw. in Dänemark durch Festungs-Pionier-Stab 31 ausgeführt werden. Durch Fest.Pi.Stab 31 wurden Kurse für Einheitsführer und Beamte der Heeresbaudienststellen zur Belehrung über Tarnung von Befestigungsanlagen, Baracken pp. sowie über Anlage von Scheinanlagen abgehalten.

 

6.) Standortangelegenheiten.

Durch Truppenverschiebungen wurden einige Orte in Nordjütland neu belegt.

         Auf Grund eines O.K.W.-Befehls wurde auch in Dänemark die Aufstellung von Ehrenposten verboten. Dort, wo bisher solche Posten auch Sicherungsaufgaben zu erfüllen hatten, wurden sie in einfache Sicherungs- oder Streifenposten umgewandelt.

 

7.) Verbindung mit den dänischen Militärstellen.

Das dänische Kriegsministerium beantragte bei Bef .Dänemark die Einreisegenehmigung für eine Anzahl schwedische Offiziere und Beamte nach Dänemark. Die Schweden sollten Gelegenheit zur Teilnahme an einem Kursus der dänischen Artillerie-Schiessschule in der Sprengung von Fliegerbomben erhalten. Da aus militärischen Gründen das Erscheinen einer schwedischen Offiziersabordnung in Dänemark uner­wünscht erschienen, wurde zusage nicht erteilt. Für den Fall, dass aus Schweden auf diplomatischem Wege ein diesbezüglicher Antrag gestellt werden würde, wurde der Deutschen Gesandtschaft angeraten, den Schweden die Teilnahme an einem derartigen Kursus in Deutschland vorzuschlagen.

         Den Dänen wurde die beantragte Entsendung eines Offiziers zu Informationszwecken zur Waffenfabrik Bofors in Schweden anstatt für 1 Jahr nur für die Dauer von 3 Monaten genehmigt, da der Militär-­Attchè bei der deutschen Gesandtschaft in Schweden auf Befragen Bedenken gegen eine solche Entsendung hatte. Von einer völliger Ablehnung des dänischen Antrages wurde mit Rücksicht auf die bereits erfolgte Ablehnung der Einreise schwedischer Offiziere nach Dänemark abgesehen.

         Am 12.6.42 hatte Oberstleutnant i.G.Graf v.Brandenstein in Auftrage des Herrn Befehlshabers den Chef des dänischen Generalstabes, General Rolsted, an einer Besprechung gebeten. Anlass hierfür war eine dem Herrn Befehlshaber zugegangene Mitteilung, aus der auf

eine dem Herrn Befehlshaber zugegangene Mitteilung, aus der auf

 

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illegale Betätigung einiger dänischer Offiziere geschlossen werden konnte. Oberstleutnant i.G.Graf v.Brandenstein erklärte, dass den Herr Befehlshaber die Führung des dänischen Heeres

für derartige Handlungsweisen, die gegen die am 9.4.40 vereinbarten Richtlinien vereinbarten, Richtlinien verstössen, verantwortlich machen würde.

         Den Dänen wurde Verteilung von 300 in eigenen Werkstätten angefertigten Maschinenpistolen an des Heeres zu Übungszwecken zugestanden. Die später noch zur Auslieferung gelangenden etwa 1.100 Maschinenpistolen sollten in Depots eingelagert werden, die unter Bewachung der deutschen Wehrmacht stehen.

 

8.) Verschiedenes.

         Aus Rücksichtnahme auf den schwer erkrankten dänischen König wurde in der Zeit von Ende Juni bis Mitte August Kopenhagen zum Luftsperrgebiet erklärt.

         Nachdem Anfang Juni ein Fährschiff der Linie Kalundborg-Aarhus auf eine Feindmine gelaufen und Leckgeworden war, wurde diese Fährverbindung aus Sicherheitsgründen eingestellt. Bedenken dagegen wurden vom Bef.Dänemark nicht erhoben, da ein erhebliches Interesse an der Weiterbehaltung der Fahrverbindung aus taktischen Gründen nicht vorlag.

         Um zum Schutz Dänemarks überall ein wirksames indirektes Schiessen der Artillerie durchführen zu können, erschien die Schaffung eines einheitlichen Schiessnetzes erforderlich. Anfänglich bereiteten die dänischen Militärstellen Schwierigkeiten hinsichtlich Auslieferung der  erforderlichen Unterlagen. Nachdem den Dänen die Wahrung ihres geistigen Eigentums unter Anerkennung ihrer wissenschaftlichen Leistungen zugesichert wurde, lieferten sie die geforderten Vermessungsunterlagen.

[Leder, 24.8.42]