1941, 1.2. - 31.3.
Tätigkeitsbericht der Abteilung Ia für die Zeit vom 1. Febr. — 31. März 1941.
10.5.1941
I. Truppengliederung, Sicherungsmassnahmen pp.
Anfang Februar wird mit Vorbereitungen für den befohlenen Austausch der Heerestruppen in Dänemark begonnen. Mitte März soll die 218. I.D., eine sog. "Urlaubsdivision”, die seit August 1940 in Dänemark eingesetzte 269. I.D. ablösen.
Die bisherige Truppenverteilung der 269. I.D. - etwa 2/3 auf Seeland und Fünen, Rest in
Jütland - hatte dauernde Schwierigkeiten in Unterstellungsverhältnis zur Folge. Aus diesem Grunde wurde eine Verlegung der ganzen 218. I.D. nach Jütland, der Div. 160 nach Seeland und Fünen in Erwägung gezogen. Hierdurch wäre allerdings der Aufgabenkreis des Div.Kdo.s der Div.160 noch mehr als bisher eingeengt, die Ersatztruppenteile dieser Div. von ihren Heimatwehrkreiskdo. X in Hamburg räumlich weit getrennt worden. Trotz der mit der geänderten Truppeneinteilung verbundenen Verbesserung der taktischen Lage (bessere Sicherung des in erster Linie gefährdeten Jütland) wurde daher von dieser Änderung Abstand. genommen. Die von Döberitz kommende 218. I.D. wurde somit in ähnlicher Weise gruppiert wie bisher die 269. I.D. (s.Anl.1) + 2).
Geringe Änderungen der Unterbringungsorte gegenüber der Truppenverteilung der 269. I.D. erklärte sich dadurch, dass die 218. I.D. schwächer war als die 269. I.D. (nur 1 Aufkl.Schwdr. und 1 Pz.Jg.Komp. sind vorhanden). Da an ihrer
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Ausstattung eine Br.Baukolonne und genügend Sanitätsdienste fehlen, geht an Chef H Rüst und BdE ein Antrag auf zusätzliche Überlassung entsprechender Truppeneinheiten mit dem Hinweis, dass diese Einheiten bei der Ausdehnung Dänemarks erforderlich sind. Der Antrag wird aber abgelehnt.
Der Antransport der 218. I.D. ging in der Zeit vom 17. bis 24.3.41 glatt vonstatten. Abtransport der 269. I.D. war zunächst Zug um Zug mit dem Antransport der 218. I.D. befohlen. Da aber gem. Befehl Chef H Rust und BdE das Abrollen der 269. I.D. erst am 27.3.41 beginnen durfte, blieb diese Div. noch solange neben der inzwischen angekommenen 218. I.D. in Dänemark. Wo trotz engster Belegung der Unterkünfte diese für beide Div. nicht ausreichten, bezogen die Truppen der 218. I.D. Notquartiere. Die Sicherungs- und Bewachungsaufgaben dagegen gingen sofort auf die 218. I.D. über.
Der Abtransport der 269. I.D. ging in der Zeit vom 27.3. bis 5.4.1941 ohne besondere Vorkommnisse von statten. Lediglich der Fährtransport Gedser –Warnemünde fiel infolge Sturm 2 Tage aus.
Inzwischen waren von A.O.K. Norwegen Nachrichten zu Bef.Dänemark gelangt, die die Frage der anderweitigen Kräfteverteilung erneut aufrollten. Unterbringungs- pp. Rücksichten mussten demnach zurücktreten vor der taktischen Forderung, das in erster Linie durch etwaige Feindunternehmungen gefährdete Jütland besser als bisher zu sichern.Der Herr Befehlshaber entschloss sich daher, die gesamte 218. I.D. nach Jütland zu verlegen und in Austausch hiermit die Div.Nr. 160 mit den unterstellten Ersatztruppen nach Seeland zu nehmen. Zur Sicherung von Fünen wurde ein weiteres Ers.Batl. von W.Kdo.X beantragt, das der Div.Nr.160 unterstellt werden sollte. Die Durchführung der Umgliederung wurde für die 2. Hälfte des Monats April
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in Aussicht genommen. Durch sie wurden gleichzeitig die bisher unklaren Unterstellungsverhältnisse in Jütland bereinigt. O.K.H., Chef H Rust und BdE gab zu Umfang und Zeitpunkt der geplanten Truppenverlegungen sein Einverständnis.
Zur selben Zeit wurde beim Chef H Rüst und B.d.E. die Überweisung von 10 Heeres-Küstenbttr. beantragt. Den Anlass zu dieser Bitte gab die Nachricht, dass dem A.O.K. Norwegen auf Grund des gelungenen Überfalles auf eine Lofoteninsel eine grössere Anzahl von Heeres-Küstenbatterien überwiesen werden sollte. Die Zuweisung als Gerätebatterien zu je 4 Beutegeschützen wurde zugesichert. Personal wird allerdings von Bef.Dänemark selbst gestellt werden müssen. Auf Grund der Zusicherung wird Mar.Bef.Dänemark gebeten, Vorschläge für den Einsatz der Batterien zu machen, und zwar mit der Massgabe, dass voraussichtlich 7 Batterien in Jütland, 3 auf Seeland zu stehen kommen.
Die Zuweisung eines gleichzeitig erbetenen Landesschützen-Btls. wird von Chef H Rüst abgelehnt.
Zum Schutz wehrwirtschaftlich wichtiger Betriebe in Dänemark gegen Angriffe von Luftlandetruppen und Fallschirmjägern werden in Zusammenarbeit mit dem Wehrwirtschaftsstab Dänemark Massnahmen ausgearbeitet und dem Chef H Rüst und B.d.E. zur Genehmigung
vorgelegt. Ausserdem werden Beutepanzerkraftwagen angefordert, die zum Schutz besonders wichtiger Betriebe angesetzt werden sollen.
Infolge des Anfang März erfolgten Überfalles der Engländer auf eine Lofoteninsel werden die Truppen in Dänemark ausdrücklichst auf die Gefahr. einer Landung von Fallschirmtruppen und die Bekämpfungsmethoden aufmerksam gemacht.
Im Zusammenhang damit werden auch Massnahmen angeordnet, die im Falle des Auftretens feindlicher Fallschirmtruppen von den Divisionen in Verbindung mit den Verbänden der Luftwaffe zu treffen sind.
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Gegen die von OKM geforderte Belegung der früheren deutschen Marineschule in Sonderburg wurde von Bef.Dänemark Stellung genommen, weil Sonderburg den Dänen als alleinige Garnison zugestanden ist und für die Belegung der Stadt mit deutschen Truppen keine zwingenden taktischen Gründe vorliegen. OKW lehnt daraufhin den Antrag des OKM ab.
Um über die für den Raum um Dänemark wichtigen Massnahnen der Seekriegsleitung besonders hinsichtlich der Aufklärung Näheres zu erfahren, wird das Marinegruppenkommando Nord gebeten, mit dem Bef. Dänemark Fühlung aufzunehmen. Der Anregung wird in Monat April entsprochen.
In letzter Zeit wurden in verschiedenen Fällen von den Dienststellen des OKW bezw. OKM Massnahmen für den hiesigen Befehlsbereich angeordnet, die nicht ohne weiteres durchführbar waren und von denen dem Bef.Dänemark vorher keine Kenntnis zugekommen war. Chef H Rüst und B.d.E. wird daher gebeten, auf die übergeordneten Dienststellen in Berlin dahingehend einzuwirken, dass bei solchen Anordnungen (z.B. Truppenverlegungen nach Dänemark) vorher das Einverständnis des Befehlshabers Dänemark eingeholt wird.
II. Ausbildung, Übungen:
Am 8.2.41 wurde von Herrn Befehlshaber angeordnet, dass in ganz Dänemark an allen wichtigen Plätzen je eine Übung zur Abwehr feindlicher Landungsversuche von See oder aus der Luft abzuhalten seien. Das Zusammenwirken der 3 Wehrmachtsteile sollte dabei geübt werden. Mit der Durchführung bezw. Überwachung der Übungen wurden beauftragt:
in Jütland der Kdeur. der Div.Nr. 160,
- Seeland und Fünen der Kdeur. der 269. I.D.
Der Chef des Generalstabes, Herr Oberstleutnant v.Krause, der nach seinem Autoanfall im November 1940 am 26. Februar wieder gesund seinen Dienst angetreten hat and der Ia nehmen an einigen dieser
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Standortübungen teil. Am 3. März auf Befehl von General v. Plotho und unter der Leitung von Oberst v. Fabrice eine Gefechtsübung mit scharfem Schuss auf dem Schiessplatz Jaegerspris statt, die in gemischten Verbande (1 Inf. Btl., 1 Inf.Gesch.- und Inf. Pz.Jg.Komp., 1 Art.Abt.) durchgeführt wird.- Eine grössere Anzahl von Zuschauern, auch von der Deutschen Gesandtschaft und von dänischen Heer, wohnen der sehr unterrichtenden Übung bei.
Die neuzugeführte 218. I.D. untersteht den Bef. Dänemark wieder in jeder Hinsicht, also auch in Bezug auf die Ausbildung.
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III. Kampfhandlungen:
Kampfhandlungen zu Lande fanden in den beiden Berichtsmonaten nicht statt. Die englische Luftwaffe begann in der zweiten März-Hälfte wieder mit regerer Flugtätigkeit. Die in dieser Zeit stattfindenden Truppenbewegungen erlitten hierdurch. keinerlei Verzögerung. In allgemeinen gelang es der Kriegsmarine, die durch Minen verseuchten Gewässer mit dem vorhandenen Gerät in kurzer Zeit zu räumen. Ein von Bef.Dänemark für die Dauer der Truppenbewegungen vorsorglich angefordertes, stärkeres Minenräumgerät wurde abgelehnt mit der Begründung, dass kein zusätzliches Gerät vorhanden. Die vereinzelten Bombenabwürfe richteten keinen Schaden von militärischer Bedeutung an. Losgerissene, englische Sperrballone verursachten aber vielfach Zerstörungen an Freileitungen in Jütland.
Zur schnelleren Orientierung über die Luftlage erhält nunmehr auch die Div.Nr.l60 die Gefechtsberichte von den Flugabwehrkommando Dänemark.
IV. Standortangelegenheiten:
Im Winter wurde der gesamte Urlauber usw. Verkehr nach Norwegen über Dänemark geleitet. Da durch entstand in den Grenzübergangsort Helsingör soviel Mehrarbeit, dass dort zur Aufrechterhaltung der Disziplin pp. ein besonderer Standortältester eingesetzt werden musste. Der Offizier wurde vom Wehrkr.Kdo.X erbeten und von diesem mit einer Schreibkraft gestellt.
Grobe Nachlässigkeit eines Ortskommandanten (L) gab die Veranlassung dazu, alle Standortältesten eindringlichst auf ihre Pflicht hinzuweisen,
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jedes ihnen zur Kenntnis gelangende besondere Vorkommnis dem Befehlshaber Dänemark unverzüglich zu melden.
Von den Standortältesten angeforderte Erfahrungsberichte ergaben, dass der mit der dänischen Wehrmacht vereinbarten Grusspflicht von dänischer Seite aus, besonders von den Mannschaften, nur sehr nachlässig nachgekommen wird. Nach hiesiger Kenntnis beruht das schlechte Grüssen der Dänen auf deren mangelhafter Disziplin.
Von einen Eingreifen wurde abgesehen, da es nicht Sache der deutschen Wehrmacht ist, die Disziplin derdänischen Soldaten zu heben.
Für sämtliche Truppen in Dänemark wurde das Rauchen bei Tageslicht in Ortschaften verboten.
Der Marinebefehlshaber Dänemark wurde durch das O.K.M. aufgefordert, zu dem bestehenden Einreiseverbot von Ehefrauen nach den besetzten Gebieten Stellung zu nehmen. In richtiger Erkenntnis der Notwendigkeit einer einheitlichen Behandlung solcher territorialer Fragen, legte der Marinebefehlshaber den Herrn Befehlshaber dieses Schreiben vor. Daraufhin wurde an Chef H Rüst und B.d.E.berichtet, dass das Einreiseverbot für Ehefrauen ins besetzte Gebiet aus disziplinären und anderen Gründen auch weiterhin aufrecht erhalten werden müsste. Bei dieser Gelegenheit wurde Chef H Rüst und BdE. gebeten, höheren Orts erwirken zu wollen, dass nur der Bef.Dänemark als der repräsentative Vertreter der Deutschen Wehrmacht in Dänemark für die Regelung solcher Fragen als zuständig angesehen wird.
In Interesse einer guten Zusammenarbeit zwischen Deutscher Wehrmacht und dänischer Polizei werden gemeinsame Vereinbarungen getroffen. Durch diese Vereinbarungen wird der dänischen Polizei in gewissen Fallen ein Festnahmerecht und ein
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Recht zur Feststellung der Personalien gegenüber deutschen Wehrmachtsangehörigen eingeräumt.
Die Standortältesten werden für die Verbindungsaufnahme mit den Polizei verantwortlich gemacht. Alle Verhandlungen mit den örtlichen Polizeibehörden gehen nur durch sie.
V. Verbindung mit den dänischen Stellen:
Der vom dänischer Seite eingebrachte und nach Berlin weitergegebene Antrag auf Vermehrung des Heeres wird bei der augenblicklichen Kriegslage vom Führer abgelehnt. O.K.W. sagt zu, zu der Frage in einigen Monaten erneut Stellung zu nehmen.
Einen durch den dänischen Verbindungsoffizier, Kapitän Moeller, eingebrachten Antrag auf verstärkte Bewaffnung der dänischen Polizei. versagt der Herr Befehlshaber seine Genehmigung.
Eine Anzahl dänischer Firmen sucht nach, die Genehmigung zu erhalten, Jagdwaffen mit Schrotbeschuss aus Belgien zu beziehen, um sie nach Dänemark einzuführen. In gewissem Umfange wird den Anträgen stattgegeben. Anträge auf den Bezug von Jagdwaffen mit Kugelbeschuss werden nicht gestellt, würden auch von hier aus abgelehnt werden.
Eine entsprechende Nachricht hierüber ergeht an den Bevollmächtigten des Deutschen Reiches.
VI. Streifendienst:
Zur Überwachung und Aufrechthaltung der Verkehrsdisziplin werden Kommandeure des Heeres-Streifendienstes eingesetzt, und zwar für Seeland und Fünen der Kommandeur der 218. I.D., für Jütland der Kommandeur der Div. Nr. 160. Die Kommandeure haben mit Hilfe von Heeresstreifen das disziplinierte Auftreten der Soldaten in der Öffentlichkeit zu überwachen. Die weitere Bearbeitung dieser Angelegenheit wird der Abt. Ic übertragen.
[Leder 15.5.41]
Original: Bundesarchiv-Abteilung Militärarchiv RW 38/5
Kopi i: Rigsarkivet, Håndskrifttsamlingen XVI, pk. 61 læg 795