1941, 1.10. - 30.11.

I. Truppengliederung

Anfang Oktober musste auf Befehl Chef H Rüst und BdE. Bef. Dänemark ein geschlossenes Inf.Batl.(I./.I.R. 323) sowie 3 einzelne Schützen-Komp. und eine MG.-Komp. von der 218. Inf.Div. für Einsatz an der Ostfront abgegeben werden. Abtransport erfolgt in der Zeit vom 12.-15.10.41, nachdem die Einheiten aus dem Bestande der 218. I.D. auf volle Kriegsstärke aufgefüllt waren. Mit ihrem Abtransport schieden sie endgültig aus dem Verbande der 218. Inf.Div. aus. Eine Neuaufstellung wurde wegen der Ersatzlage nicht genehmigt.

In gleicher Weise und zu gleichen Zweck wurden Mitte November der schwere und 2 leichte Züge jeder Inf.Gesch.Komp. der 3 Inf.Regimenter der 218. I.D. abgegeben. Der Mitte Oktober 1941 angeordnete und bereits in der Durchführung begriffene Abtransport der IV./s.A.Abt. 218 wurde wieder rückgängig gemacht; die Abt. traf nach kurzer Abwesenheit wieder in Dänemark ein.

Um die durch die Abgabe der Inf.Einheiten entstandenen Lücken in der Sicherung der Westküste Jütlands zu schliessen, wurden einige Inf.Komp. verschoben. Der bei jedem Inf.Rgt. übrig gebliebene le.Zug der 13.Komp. wurde jeweils in den Standort seines Regiment-Stabes verlegt. In der Abschnittseinteilung in Jütland änderte sich nichts. Im Abschnitt Jütland-Nord wurden 2 Unterabschnitte neu gebildet.-

Der zeitweilige Abtransport der Art.Abt. bedingte einigen Wechsel in den Standorten der einzelnen Batterien. Nach Rückkehr der IV./A.R. 218 wurde die spätere Verlegung der gesamten Artillerie der 218. I.D. – also auch der bisher auf Seeland eingesetzten Teile – nach Jütland beschlossen.

Gemäss Mitteilung des Marinebefehlshaber Dänemark war seit Ende Oktober 1941 mit einem Ausbruch russischer Flotteneinheiten durch die Ostsee nicht mehr zu rechnen. Bef. Dänemark hob daher in Übereinstimmung mit Mar.Bef.Dänemark Alarmbereitschaft der an  an den Wasserstrassen um Seeland eingesetzten 4 Küstenbatterien auf und befohl für die Hälfte der Geschütze Sechsstunden-Bereitschaft; für den Rest der Geschütze wurde weiterhin. Sofortbereitschaft beibehalten.

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Die für diese 4 Batterien zu neuem Einsatz an der Westküste Nordjütlands erkundeten Stellungen wurden mit Unterstützung der Kriegsmarine (Festungsbaustab) soweit ausgebaut, dass 2 Batterien (bisher bei Aebeltoft und auf Saltholm) Mitte November dort eingesetzt werden konnten.

Die restlichen beiden Batterien (bisher bei Nordenbro und bei Kappel) wurden Ende November ebenfalls aus ihren Stellungen herausgezogen und zunächst zur Auffrischung und Ausbildung in Zwischenunterkunft nach Kopenhagen und Fredericia verlegt.

Da nunmehr der grösste Teil der Heeres-Küstenbatterien an der Nordwestküste Jütland zum Einsatz gelangen sollte, konnte der Stab Heeres-Küstenartillerie Dänemark aus taktischen Erwägerungen nicht mehr in Kolding bleiben. Seine Umquartierung nach Thisted, wo er näher an der Masse seiner Batterien liegt, wurde daher zum 8.12. angeordnet.

Mehrere der durch 218. I.D. an der Küste gestellten Infanterieposten konnten nach dem neuen Einsatz der Heeresküstenbatterien als nunmehr überflüssig eingezogen werden. In Zusammenfassung der bereits gegebenen Befehle wurde eine Dienstanweisung für den Kommandeur der Heeres-Küstenartillerie Dänemark ausgearbeitet.

Da nunmehr die Heeres-Flak-Lehrabteilung endgültig nach den Truppenübungsplatz Altengrabow  verlegt wurde, wurde auch das noch in Esbjerg verbliebene Nachkommando dorthin in Marsch gesetzt. In die hierdurch freiwerdenden Unterkünfte wurden auf Anordnung Chef H Rüst und B.d.E. die 4./Flak-Ers.Abt.(mot) 280 aus Itzehoe verlegt. Die Batterie untersteht auch nach der Verlegung weiterhin dem stellv.Gen.Kdo.X.A.K.; wirtschaftlich und in truppenärztlicher Hinsicht  ist sie der 218. Inf.Div. zugeteilt. Es besteht die Absicht, die 4./Flak-Ers.Abt.(mot) 280 später zu einer Flakabteilung auszubauen und nach Oksböl zu verlegen.

Ein vom O.K.H. gefasster Plan, das Wachbataillon Kopenhagen aus Dänemark herauszuziehen und für Wachzwecke im grossen Hauptquartier einzusetzen, wurde wieder fallen gelassen.

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II. Kampfhandlungen und innerpolitische Angelegenheiten

Nächtliche Einflüge in Dänemark in der Berichtzeit nur vereinzelt stattgefunden, ein Tagangriff auf den Hafen Esbjerg mit Bombenabwurf, blieb erfolglos. Auch ein Bombenabwurf auf Helsingör verursachte keinen Schaden. Feindliche Aufklärungsflüge unterblieben fast ganz.

Eine am Morgen des 23.11.41 stattgefundene Besprechung des Herrn Befehlshabers beim Bevollmächtigten des Deutschen Reiches ergab die Notwendigkeit, aus politischen Gründen (Aufforderung Deutschlands an Dänemark, dem Antikominternpakt beizutreten) besondere militärische Massnahmen für die Hauptstadt Kopenhagen sofort  eintreten zu lassen. Es wurde für alle in Kopenhagen liegenden Einheiten daher sofortige Urlaubssperre, Verbot des ausserdienstlichen Betretens der Stadt und Zusammenhalten der Truppe in den Unterkünften befohlen. Später wurde ein Probealarm in den Unterkünften durchgeführt. Diese Massnahmen, die am gleichen Tage wieder aufgehoben werden konnten, haben etwa beabsichtigten Demonstrationen am 23.11.41 vorgebeugt. An den darauffolgenden Tagen fanden Umzüge meist jugendlicher Elemente in Kopenhagen statt. Die dänische Polizei griff energisch ein, so dass die Ruhe bald wieder hergestellt war. Ein Eingreifen der Deutschen Wehrmacht war nicht erforderlich.

Bei dem Probealarm am 23.11.41 hatte es sich gezeigt, dass teilweise von den Truppenteilen für einen solchen Fall nicht genügende Vorbereitungen bzw. Anordnungen festgelegt waren. Die aus dieser Tatsache sich ergebenden Erfahrungen wurden der Truppe mitgeteilt. Gleichzeitig wurden die Divisionen und Standortältesten angewiesen, in örtlich und truppenteilmässig begrenztem Umfange von Zeit zu Zeit Alarmübung abzuhalten. (s.Bef.Dän. Ia Nr. 1710/41 geh. vom 28.11.41).

 III. Ausbildung

Ende Oktober begannen innerhalb der 218. Inf.Division mehrere Ausbildungslehrgänge: vom 20.10 – 15.11. ein Batl. und Abtl.-Führerlehrgang, Leiter Major Risse, vom 24.11. – 20.12. ein Kompanie- und Batterieführer-Lehrgang unter der Leitung von Major Michaelis und ein Adjudanten- und Ordonnanzoffizierlehrgang. Ausserdem fanden im Rahmen der Infanterie-Regimenter 2 Zugführer- und 2 Gruppenführerlehrgänge statt. Dauer je 4 Wochen.

 

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Die Ausbildung der Offiziere des A.R. 218 erfolgte über ihre Teilnahme an Batl.- und Kompanieführerlehrgang noch in einem besonderen Batterieführer-Lehrgang vom 17.11.-13.12. Auch das Pi.-Batl. 218 und N.A. 218 hielten Kurse zur Ausbildung von Gruppenführern ab. Nach Ausscheiden der 3./I.R. 323 aus dem Divisionsverband wird die 7./I.R. 323 mit Fahrrädern ausgestattet. Vom 17.-29.11. fand ein entsprechender Fahrradlehrgang für Ausbilder der 7./I.R. 323 statt. Abgehalten wurden Anfang Dezember ausserdem noch einige Lehrgänge für Waffenmeister, Munitions-Unteroffiziere und Kraftfahrer.

Div.Nr. 160 erhielt die Erlaubnis, in der Zeit vom 2.-15.11.41 eine verstärkte Kompanie zu Ausbildungs- und Besichtigungszwecken nach dem Truppenübungsplatz zu verlegen.

Um die Erfahrung des Ostfeldzuges in der Ausbildung zu verwerten sollen auf höheren Befehl Soldaten der Genesendenkompanien, die über Erfahrungen aus Russlandkämpfen verfügen, für kurze Zeit als Ausbilder zu Rekruten und Kampftruppen kommandiert werden. Die Div.Nr. 160 wurde um Abgabe solcher geeigneter Persönlichkeiten ihres Genesendenbataillons gebeten zur Verwendung bei den eigenen Ersatztruppen und später bei der 218. Inf.Div.

IV. Küstenverteidigung:

Das O.K.W. nimmt nach einer hierher gelangten Verfügung den westwallartigen Ausbau von Stützpunkten an der europäischen Westküste in Aussicht. Diese Stützpunkte sollen zur weiteren Kräfteeinsparung nur an wichtigen Punkten gebaut werden. Mit dem Marinebefehlshaber und General der Luftwaffe werden Überlegungen angestellt, welche Punkte hierfür in Frage kommen. Es herrscht Übereinstimmung darin, dass nur die West- und Nordküste Jütlands hierfür in Betracht zu ziehen sei. Über die Einzelheiten kann erst nach eingehen näherer Befehle entschieden werden.

V. Standort-Angelegenheiten:

Ein Antrag des Standortältesten von Fredericia auf Änderung der Anfangszeiten der Parolen und Erkennungssignale wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Parolen und die Zeit ihres täglichen Wechsels nicht nur für das Heer, sondern im Bereich von Dänemark für alle Wehrmachtteile einheitlich festgesetzt werden.

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Der Standortältesten wird eine Liste der deutschen Konsulate in Dänemark zugesandt und der Befehl erlassen, mit diesem wichtigen, des Landes kundigen Dienststellen Fühlung aufzunehmen. Durch Zusammenarbeit mit den deutschen Konsuln würden sich in vielen Fällen Schwierigkeiten örtlicher Natur, die sich im Zusammenleben mit der dänischen Bevölkerung ergeben können, vermeiden lassen.

Am ?.11.41 erging noch einmal an alle Standortältesten und Standortbereichführer der Befehl über unverzügliche Meldung von Zwischenfällen zwischen Wehrmachtangehörigen und Dänen. Sämtliche Angehörigen der deutschen Wehrmacht seien eingehend über diesen Befehl und die Meldepflicht zu belehren.

Gleichzeitig wird das ganze Land Dänemark, soweit es bisher nicht von der dänischen Wehrmacht belegt ist, zum Zwecke der Überwachung hinsichtlich besonderer Vorkommnisse in erweiterte Standortbereiche aufgeteilt (vergl. beilegende Karte, Anl. 1).

VI. Verhandlungen mit dänischen Stellen

Sowohl in Besprechungen mit Kapitän Möller, als auch durch den We.Wi.Stab wurde vielfach Anfrage an den Bef.Dänemark wegen Einfuhr vom Kriegsgerät für die dänische Wehrmacht gerichtet. Es handelte sich einmal um eine Maschine zur Herstellung eines sog. Loch-Pulvers, das für artilleristische Zwecke Bedeutung hat. Ein anderes Mal wurde um die Einfuhr von Messingringen für Granatefabrikationen, von Geschossen für die dänische Marine und von in der Schweiz in Auftrag gegebenen Patronhülsen nachgesucht. Ausserdem brauchte die dänische Polizei noch 100 Magazine für M.P. Von seiten des Bef.Dänemark war gegen die Einfuhr nichts einzuwenden. Es lag ausserdem noch ein Antrag auf Herstellung von 15.000 Gewehrläufen in Dänemark vor, für welche die Rohlinge aus Schweden geliefert werden sollten dieselben nach Schweden ausgeführt werden. Militärischerseits lag gegen die Herstellung und Wiederausfuhr der Gewehrläufe keine Bedenken vor. Ob politischerseits etwas dagegen einzuwenden sei, da die Läufe für die Aufrüstung Schwedens bestimmt waren, wurde dem Ermessen des Deutschen Gesandten anheimgestellt.-

In einem Schreiben an den dänischen Staatsadvokaten wurde die-

 

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sem bestätigt, dass die am 19.9 in Ballum erfolgte Prüfung der Legitimationskarten dänischer Staatsbürger durch einen deutschen Soldaten unzulässig sei und nur durch eine unrichtige Anordnung der vorgesetzten Dienststelle dieses Soldaten verursacht worden ist. Es sei ein entsprechender Befehl ergangen, um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern; es wurde aber darauf hingewiesen, dass es erwünscht sei, die Prüfung der Legitimationskarten durch die dän. Polizei zu verstärken, d.h. öfter als bisher vorzunehmen.

VII. Verschiedenes:

Im Wildreservat Klitmöller bei Hansted beabsichtigte die Deutsche Luftwaffe für eine dort bereits bestehende Station einige neue Gebäude zu errichten. Das dänischen Aussenministerium liess durch den Bevollmächtigten des Deutschen Reiches beim Befehlshaber anfragen, ob das obengenannte Bauvorhaben der Luftwaffe in dem Reservat unumgänglich notwendig sei, um wenn möglich zu erreichen, dass auf die Errichtung der Gebäude verzichtet werde. Eine Rückfrage beim General der Luftwaffe ergab, dass es sich bei dem jetzt geplanten Bauvorhaben um eine Erweiterung der bereits im Sommer 1940 im Wildreservat Klitmöller errichtete Nachrichten-Anlage handelt, die aus technischen und militärischen Gründen an keinen anderen Ort gelegt werden kann. Dem Beauftragten für Fragen der inneren Verwaltung beim Bevollmächtigten des Deutschen Reiches wurde entsprechend geantwortet.

Durch die Deutsche Gesandtschaft wurde die Bitte des dänischen Aussenministerium übermittelt, wenn möglich in den Monaten Oktober bis Dezember mit Rücksicht auf die in dieser Zeit besonders erfolgsversprechende Küstenfischerei kein Scharfschiessen an der westjütischen Küste abzuhalten. Der Bitte wurde durch einen Befehl, wonach alle nicht notwendigen Schiessübungen in der fraglichen Zeit auf See an der Küste Westjütlands zu unterblieben hätten, entsprochen. Diese Anordnung liess sich später nicht in vollem Umfange aufrechterhalten.

 

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Mitte November unterrichtet Ast. Kopenhagen der Herrn Befehlshaber über Einstellung minderwertigen und deutschfeindlicher dänischer Offizieren in die deutsche Luftwaffe. Angeworben wurden die Dänen durch das Ergänzungsamt der Waffen-SS, Nebenstelle Nordsee in Kopenhagen. Dem General der Luftwaffe in Dänemark wurde hiervon Kenntnis gegeben und das Ergänzungsamt der Waffen-SS wurde angewiesen, in Zukunft den Befehlshaber vor einer geplanten Übernahme von Dänen in Vorgesetztendienstgrade der deutschen Wehrmacht rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, um eine Überprüfung der Betreffenden vornehmen zu können.

Gelegentlich einer Dienstreise des Chefs des Generalstabes teilte der Kommandant der Fliegerhorst Esbjerg diesem mit, dass angeblich auf Fanö ein Funkkursus des dänischen Heeres stattfindet. Die Angelegenheit wurde durch Ast. Dänemark untersucht. Es ergab sich dabei, dass die Vermutungen nicht antrafen.

Am 30.11. erfolgte Notlandung einer im Skagerrak havarierten Dampfers in Kopenhagen. Der Dampfer hatte 900 Soldaten an Bord, die von Oslo nach Finnland gebracht werden sollten. Ausfahrt am 7. Dezember.

Am 3.11. fand eine Unterredung zwischen General Ritter von Schleich und Oberstltn.i.G. Graf von Brandenstein-Zeppelin betreffend Regelung des dänischen Zivil- und Militärsegelflugbetriebes statt. Zusammenfassende Anordnungen darüber ergingen nach weiteren Besprechungen erst im Monat Dezember.

Es wurde in einem Befehl des Bef.Dänemark, der allen Wehrmachtsangehörigen zur Kenntnis zu geben war, noch einmal eindringlichst verboten, den feindlichen drahtlosen Nachrichtendienst abzuhören. Wo eine dienstliche Notwendigkeit zum Abhören des Drahtlosen Nachrichtendienstes vorlag, sollte dies zur Prüfung der Notwendigkeit gemeldet werden.

Anfang Oktober wurde dem Bef. durch Div.Nr. 160 gemeldet, dass die Division Nr. 160 auf Befehl des Wehrkreis-Kdo. X im Rahmen des Einsatzes „Walküre“ zum Schutz bedrohter Grenzen oder zur Bekämpfung von Aufständen in neu zum Reich getretenen Gebieten ein kriegsstarkes Bataillon kurzfristig bereit-

 

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zustellen habe. Durch verschiedene Schreiben sowie mündliche und fernmündlichen Besprechungen mit Chef H Rüst und Wehrkreiskdo. X wurde klargestellt, dass Vorbereitungen für den Einsatz „Walküre“ in Dänemark nicht zu treffen seien. Eine Verwendung von Teilen der Div.Nr. 160 ausserhalb der Grenzen Dänemarks kommt nicht in Frage. Die Verantwortung für die in Dänemark zu treffenden und vorzubereitenden Abwehrmassnahmen gegen Unruhen und feindliche Landungsversuche von See und aus der Luft trägt aber der Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark allein. Ein entsprechender Befehl wird in Übereinstimmung mit dem stellv.Gen.Kdo.X.A.K. an Div. Nr. 160 erlassen.-

[Leder, 23.1.42]

 Original: Bundesarchiv-Abteilung Militärarchiv RW 38/9

Kopi i: Rigsarkivet, Håndskrifttsamlingen XVI, AA 449 læg 1