1940, 1.12. - 31.1.1941
Tätigkeitsbericht der Abteilung Ia für die Zeit von 1.12.40 - 31.1.41
1.) Truppengliederung und territoriale Massnahmen
An der Verteilung der Heerestruppen hat sich in den Berichtsmonaten nichts geändert. lediglich aus Gründen der Ablösung wechselten einige kleinere Formationen untereinander die Standorte.
Zur Ausführung von Bauten der Marine wurde ein Heeres-Festungs-Baustab nach Dänemark gezogen, der als Heeres-Festungs-Baustab Dänemark dem Marinebefehlshaber in jeder weise unterstellt ist.
Für den auf Dienstfahrt im Auto verunglückten Oberstleutnant von Krause wurde am 13.12.40 Herrn Oberst von Ditfurth mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs des Generalstabes bis zur Rückkehr von Herrn Oberstleutnant von Krause beauftragt. Er traf am 20.12.40 in Kopenhagen ein
Da die Ausbildung der 269. Inf.Div., die als vordringlich anzusehen war, durch die starke Wachgestellung in Jutland litt, wurden im Januar einige taktisch weniger wichtige Wachen an den Küsten Jütlands eingeschränkt bezw. eingezogen.
Es wurde nochmaliger Antrag beim Luftgau-Kommando XI wegen Herausziehung der in Aalborg zum Fliegerschutz eingesetzten M.G.K. gestellt, um diese für die weitere Ausbildung freizubekommen. Dem Antrag wurde nur in ungenügendem Masse stattgegeben.
Anlässlich des Weihnachtsfestes erliess der Herr Befehlshaber unter dem 20.12.40 einen Tagesbefehl. In Vertretung des verhinderten Herrn Befehlshabers überbrachte Herr Oberst von Ditfurth dem König Christian X. die Neujahrswünsche den Deutschen Wehrmacht.
Um unerwünschten Zusammenstössen zwischen deutschen Wehrmachtsangehörigen und Dänen in der Neujahrsnacht vorzubeugen, wurden die Standortältesten auf geeignete Massnahmen (z.B. verkürzter Stadturlaub) hingewiesen. Die Truppenteile sollten interne Neujahrsfeiern in den Unterkünften abhalten.
Aus disziplinaren Gründen und um einem Wunsche des dänische Königs entgegenzukommen, wurde befohlen, das Truppenteile in Städten Dänemarks in Exerierordnung zu marschieren und jedes Singen im Stadtkern zu unterlassen haben. Auf die Verfügung, dass Singen von Abteilungen auf Lastwagen in Ortschaften verboten ist, wurde hierbei hingewiesen.
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Das Tragen von Pistolen ausser Dienst wurde für Unteroffiziere und Mannschaften verboten, weil mit diesen Schusswaffen mehrfach grober Unfug betrieben worden ist.
Von einer Dienststelle der Wehrmacht sind bei dänischen Firmen und Privatpersonen Sammlungen für das Deutsche Winterhilfswerk vorgestalten worden. Das hat zu politischen Weiterungen geführt. Es wird daher angeordnet, dass zu derartigen, das politische Gebiet berührenden Veranstaltungen jeweils die Genehmigung des Befehlshabers einzuholen ist.
Der Mitte Januar einsetzende starke Frost drohte infolge Vereisungsgefahr die Fährverbindungen von Seeland nach Dänemark und nach den übrigen Dänemark zum erliegen zu bringen. Der Transport-Kdtr. Kopenhagen wurde daher der Auftrag gegeben, dieser Gefahr durch entsprechende Massnahmen (Einsatz von Eisbrechern) zu bewegen. Die Offenhaltung der Fährverbindungen war umso notwendiger, als infolge Vereisung der Ostküste der Insel Rügen die Urlaubs- und Nachschubtransporte nach Norwegen jetzt über Seeland (Helsingör-Helsingborg) geführt werden mussten. Auf Antrag der Dänen wurden ihnen zum „Eisnotdienst“ (Versorgung abgeschnittener Inseln mit Post und Lebensmitteln: Auffindung im Eis auf dem Meer festsitzende Schiffe) zwei deutsche Flugzeuge zur Verfügung gestellt. Ausserdem erhielten sie die Erlaubnis, die Strecke Kopenhagen – Marslev(?) mit eigenen Flugzeugen so lange zu befliegen, wie die Fährenverbindung Nyborg – Korsör durch Vereisung des Grossen Belts behindert ist.
2. Kampfhandlungen
Bis auf vereinzelte nächtliche Feindeinflüge haben Kampfhandlungen nicht stattgefunden. Ein am 17.1.41 erfolgter Abwurf von ca. 50 Brand- und Sprengbomben bei Horsens in Jütland blieb ohne Schaden.
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3. Verbindung zu den dänischen Militärischen Stellen
Die Reise dänischer Offiziere an die Westfront hat wesentlich dazu beigetragen, das gute Einvernehmen mit den Stellen der dänischen Wehrmacht zu fördern.
Durch den dänischen Generalstabschef, Generalmajor Görtz, wurden dem Herrn Befehlshaber ein Antrag auf Vermehrung des dänischen Heeres auf Rund 6000 Mann vorgelegt. Der Antrag wurde dem O.K.H. zur Entscheidung vorgelegt. Vermehrung der Ist-Stärke auf 4500 – 5000 Mann wurde aus politischen Gründen befürwortet.
Eine beantragte zusätzliche Bewaffnung der dänischen Polizei mit 200 Maschinenpistolen wurde vom Herrn Befehlshaber abgelehnt, jedoch Bewaffnung mit 200 persönlichen Pistolen zugebilligt.
Im Januar erfolgte der Austausch von 24 dänischen 7,5 cm-Flakgeschützen gegen 24 deutsche 8,8 cm-Geschütze, da sich die dänischen Waffen als nicht einsatzfähig erwiesen hatten. Die Verhandlungen hierüber mit der dänischen Regierung wurden von Abt.Ia/I.V.O. über den dänischen Verbindungsoffizier, Kapitän Möller, geführt.
Eine Listenmässige Erfassung des dänischen Heeres nach dem neuesten Stande ergab, das Veränderungen nicht eingetreten sind. Meldungen, dass Dänen ausser der Zeit und über die vom Befehlshaber zugebilligte Zeit hinaus zum Militärdienst beordert seien, wurden der Abwehrstelle zur Nachprüfung übergeben und erwiesen sich als falsch.
Durch monatlange Kleinarbeit der Abwehrstelle wurde ein Spionagenest aufgedeckt, dessen Führer der dänische Oberstleutnant Oerum war. Nach langen Verhandlungen mit dem Bevollmächtigten und zwischen diesem und der dänischen Regierung wurde die Angelegenheit vom Herrn Befehlshaber zur Aburteilung den dänischen Gerichter übergeben. Diese Handlungsweise hat sich als politisch sehr geschickt herausgestellt. Es wurde vermieden, dass durch die Verurteilung durch ein deutsches Gericht Märtyrer geschaffen und eine Hasstimmung gegen Deutschland erzeugt wurde. Die durch das dänische Gericht ausgesprochen strafen erschienen hinsichtlich ihrer Schwere durchaus angebracht.
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4. Einheitliche Befehlsgebung
Um eine einheitliche Regelung der Befehlsverhältnisse für alle drei Wehrmachtteile zu erreichen, wurde unter dem 13.12.40 an dem Herrn Chef H Rüst und B.d.E. ein Antrag auf Schaffung einer Kommandostelle „Wehrmachtsbefehlshaber in Dänemark“ gerichtet. Die für diese Regelung sprechenden Gründe, die nicht nur auf taktischem Gebiete und, auf dem Gebiet der Truppenbetreuung liegen, sondern vor allem Militär-Verwaltungsfragen (Gerichtswesen und wirtschaftliche Belange) betreffen, wurden in dem Antrag eingehend dargelegt. Der Herr Befehlshaber hatte anlässlich eines Aufenthalts in Berlin Gelegenheit genommen, diese Frage in persönlicher Fühlungsnahme mit Herrn Generaloberst Fromm und Herrn Generalfeldmarschall von Braukitsch zur Sprache zu bringen und so dem schriftlich nachfolgenden Antrage den Weg geebnet.
[Leder 19.II.41]
Original: Bundesarchiv-Abteilung Militärarchiv RW 38/5
Kopi i: Rigsarkivet, Håndskrifttsamlingen XVI, pk. 57 læg 763