B 16a - Schutz von Horchgeräten

B 16a

Div.St.Qu., den 27.3.1942

416. Infanterie-Division

Abt. Ia Nr. 50/42 g.Kdos

 

Geheime Kommandosache

7 Ausfertigungen,

7. Ausfertigung,

 

Betr.: Schutz von Horchgeräten.

Bezug: Fernschr. Bef.Dänemark Ia Nr. 58/42 g.Kdos. v. 5.3.42.

Die Überprüfung des Schutzes der Horchgeräte hat folgendes ergeben:

I.)

1. Gerät Nordspitze Skagen:
Unmittelbar geschützt durch Teile der 2./Ldsschtz.Rgt. 930 (1 Offz., 13 Uffz., 53 Mannsch.), 2 le.M.G., außerdem durch Marine geschützt. 

2. 2 Geräte Hanstholm:
Außer der Marine-Bemannung (2 le.M.G., 1 M.P.) durch die 6./Ldsschtz.Rgt. 930 geschützt.

3. Gerät Bovbjerg:
Geschützt durch 7 Uffz., 30 Mannsch. einer Nachr.Abt. (3 le.M.G., 2 M.P.)

4. 2 Geräte Söndervig:
Geschützt durch Teile der 2./Ldsschtz.Rgt. 931 (1:2:19), außerdem im Angriffsfalle durch einen Luft-Nachr.Halbzug (5 Uffz., 30 Mannsch. mit 1 s.M.G., 1 le.M.G., 1 M.P.)

5. Gerät Nymindegab:
Geschützt durch 1 Uffz., 18 Mannsch. der Luftwaffe.

6. 2 Geräte Blaavand:
Geschützt durch 60 Gewehrschützen der Marine und Luftwaffe mit 5 le.M.G.

7. 2 Geräte Fanö:
Geschützt durch 50 Uffz. und Mannsch. Mit 3 le.M.G.

II.) Die unter I./1-7) genannten Geräte sind ausreichend geschützt.

III.) Außer den aufgeführten Horchgeräten wurden noch festgestellt:

2 Luftwaffengeräte, Aalborg-Ost und West Der Schutz ist durch die Luftwaffe sichergestellt.

 

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