Befehlshaber Dänemark 26.10.1942

H.Qu., den 26. Oktober 1942

Der Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark
Abt. Ia – Br.B.Nr. 1861/42 geh.

G e h e i m !

1.) ich habe Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass die Truppe mehr von Scheinanlagen Gebrauch machen muss, als dies bisher der Fall gewesen ist. Mit einfachsten Mitteln, die aus dem Lande gekauft, aus Überresten der vielen jetzt entstandenen Baustellen beschafft werden können, lassen sich gute Scheinanalgen schaffen. Oft werden dazu sogar nur Erdarbeiten notwendig sein.
Der Tarnung der Scheinanlagen muss ebenso angestrebt werden, wie die der richtigen Stellungen. Sonst werden die Scheinstellungen sofort als solche erkannt und sind zwecklos.
Die Herstellung dieser Bauten ist Sache der Truppe, nicht des Festungs-Pionier-Stabes!
Ich bitte alle Kommandeur, ihr besonderes Augenmerk auf die Anlage von Scheinstellungen zu richten. Ich werde mich gelegentlich an Ort und Stelle von dem Fortschritt dieser wichtigen Massnahmen persönlich überzeugen.

2.) In der Mehrzahl der Stützpunkte gehen eine Anzahl schussicherer betonunterstände ihrer Vollendung entgegen. Mit ihrer Fertigstellung werden sie von den Bereitschaften bezogen und die Baracken, die bisher zur Unterkunft dienten, werden abgebrochen. Über ihre anderweitige Verwendung verfügt Bef.Dänemark, Abt.Qu./Iva. – Festungs-Pionier-Stab 31 meldet jeweils hierher, sobald Betonunterstände soweit fertiggestellt sind, dass sie bewohnbar sind, unter Angabe der Zahl der darin unterzubringenden Mannschaften.

3.) Für alle in Küstennähe eingesetzten Stäbe, Einheiten, Wachen gelten gemäss „Kampfanweisung“, Seite 5, letzter Absatz, keine Friedensrücksichten. Ihre Unterkunft, Ihre Sicherungsmassnahmen, ihre Ausrüstung, ihre Alarmbereitschaft und die Ausnutzung des Landes werden allein durch die Notwendigkeit bestimmt, jedem feindlichen Überfall so rasch und so stark wie möglich entgegentreten zu können.


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Dieser Anordnung entspricht es nicht, wenn an der Küste stehende Wachen, die einen Posten stellen, des Nachts ausgezogen in ihren Betten schlafen. Diese Wachen haben wie auf einer Kaserneenwachstube angezogen und umgeschnallt in einem Raum ihrer Unterkunft zu nächtigen, Waffen (Gewehr, l.M.G., Handgranaten) in griffbereiter Nähe, so dass sie jederzeit kampffertig sind und ihre Überrumpelung unmöglich ist. Für die häufige Ablösung solcher Wachen ist Sorge zu trage. Die Schaffung schussicherer Betonunterstände mit Verteidigungsmöglichkeit für derartige exponierte Widerstandsnester wird angestrebt. Hierfür hat Festungs-Pionier-Stab 31 besondere Anweisung.

4.) In Ergänzung der „Kampfanweisung“, Seite 6, Ziffer c, werden die Standortältesten hinsichtlich der Kampfführung zu Lande und der Vorbereitungen hierzu, sowie hinsichtlich der Bekämpfung von Fallschirmjägern, Luftlandetruppen und feindlicher Agenten den örtlich zuständigen Abschnittskommandeuren des Heeres (Regiments-Abschnitte) unterstellt. Die Abschnittskommandeure haben demgemäss das Recht und die Pflicht, sich von der Zweckmässigkeit der getroffenen vorbereitenden
Verteidigungsmassnahmen zu überzeugen. Dies hat durch von ihnen geleitete Übungen und durch Überprüfung der kalendermässig für den Standort aufzustellenden Kampfanweisungen durch sie zu erfolgen.
Für die Standorte Aarhus, Aalborg, Frederikshavn, Hansted und Esbjerg ist die Prüfung der kalendermässigen Kampfanweisung durch die 416. Inf.Div. unmittelbar vorzunehmen.

Sign.
v. Hanneken

Verteiler:
416. I.D. …………………………………  10
Div.Nr. 160 ………………………………  6
Heer.Küst.Art.Rgt.Dän. ……………  3
Fest.Pion.Stab 31 ……………………   4
Mar.Bef.Dän. …………………………… 13
Gen.d.Luftw.in Dän. ………………… 10
Sämtliche Standortälteste
(416. Inf.Div. = 59
Div.Nr. 160 = 20)                     79
Abt.Ia, Qu, IIa, Iva, Ic je 1          5
Nafü ……………………………………………  3
Ast. ……………………………………………… 2
Reserve …………………………………………5
                                              140


Kilde:

Rigsarkivet, Håndskriftssamlingen, pakke 64 læg 859