B 16 - Schutz von Horchgeräten
B 16
Div.St.Qu., den 6.3.1942
416. Infanterie-Division
Abt. Ia Nr. 31/42 g.Kdos
Geheime Kommandosache
7 Ausfertigungen,
7. Ausfertigung,
Betr.: Schutz von Horchgeräten.
An der dän. Westküste stehen folgende Horchgeräte:
1.) Nordspitze Skagen (Kriegsmarine)
2.) bei Hansted (Kriegsmarine)
3.) bei Hansted (Luftwaffe)
4.) bei Bovbjerg (Luftwaffe).
5.) bei Söndervig (Luftwaffe)
6.) bei Nymindegab, Südwestecke Ringköbing-Fjord (Luftwaffe).
7.) bei Blaavandshuk (Luftwaffe)
8.) Mitte Insel Fanö (Kriegsmarine)
9.) Südspitze Insel Fanö (Kriegsmarine)
Außerdem 2 Geräte in Aalborg - Ost und West (Luftwaffe).
Die Abschnittskommandeure überprüfen in Verbindung mit den Dienststellen der Kriegsmarine und Luftwaffe, ob der derzeitige Schutz der Horchgeräte ausreichend ist. Es ist anzunehmen, daß der Schutz der beiden Horchgeräte in Aalborg von der Luftwaffe sichergestellt ist. Hierüber Verbindungsaufnahme mit dem Kommandanten des Flughafenbereichs Jütland in Aalborg.
Ggf. sind Vorschläge zu machen, wie notwendige Verbesserungen des Schutzes der Hochgeräte (z.B. durch Verlegung einer sich in der Nähe befindlichen Wache oder Neueinrichtung) gestaltet werden können.
Auf Leuchtzeichen gem. 416. Inf.Div. Abt. Ib/Ia Az. 11 Nr. 331/42 geh. vom 6.3.42 wird besonders hingewiesen.
Die Abschnittskommandeure prüfen die Vollständigkeit obiger Zusammenstellung für ihren Abschnitt nach.
Das Ergebnis der Prüfungen betr. Geräteschutz ist der Division Abt. Ia
bis spätestens 20.3.1942
zu melden.
Für das Divisionskommando:
I.A., i.V.
[sign.]
Rittmeister
Verteiler:
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